Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Nächtliche Ausgangssperre bleibt bis auf Weiteres in Kraft
MÜNCHEN (dpa/lby) - Die nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die Regelung in der neuen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung könne «weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit» des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden. Nächtliche Ausgangssperre bedeutet in der Definition der bayerischen Staatsregierung, dass zwischen 21.00 und 05.00 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Das sind etwa Notfälle, der Weg zur Arbeit oder das Gassigehen.
Das Urteil steht fest
Die Richter entschieden nun, es sei nicht festzustellen, dass die Regelung «offensichtlich» ein Freiheitsgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletze. Im Rahmen einer Folgenabwägung stellte das Gericht vielmehr fest, dass die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwögen. Die Belange der von der Vorschrift Betroffenen müssten gegenüber der aktuell «wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei gleichzeitig drohender Überforderung der personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems zurücktreten».
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