Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai
Schmuggel streng geschützer Tier- und Pflanzenarten hat zugenommen

Diensthund mit Zollbeamtin sucht am Airport Nürnberg Koffer nach illegal geschmuggelten Tier- und Pflanzenarten ab.  | Foto: Nicole Fuchsbauer
  • Diensthund mit Zollbeamtin sucht am Airport Nürnberg Koffer nach illegal geschmuggelten Tier- und Pflanzenarten ab.
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NÜRNBERG (ots/nf) - Weltweit sterben Tiere und Pflanzen in einem nie gekannten Maße aus. Einer der dafür verantwortlichen Faktoren ist die unbedachte Mitnahme sowie Bestellung im Internet von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus. Dadurch wird die Artenvielfalt weltweit erheblich gestört und letztendlich reduziert.

Die illegale Ein-/ Aus- und Durchfuhr von Tieren und Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen, ist in Deutschland zum Vorjahr erneut gestiegen. Bei 1.444 Aufgriffen des Zolls wurden knapp 470.000 Stück und 38.000 Kilogramm geschützte Tiere und Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus sichergestellt. 52 % der Aufgriffe ergaben sich im Postverkehr und 44 % im Flugverkehr.

Die Bandbreite reichte in Nürnberg von der Bärenkralle im Postpaket über Korallen im Reisegepäck und deutschlandweit bis hin zu Großaufgriffen von lebenden Glasaalen und Aalfleisch. Der Schmuggel der streng geschützten Glasaale ist für Täter besonders lukrativ, weil sie in Asien als Delikatesse gelten und ihnen eine potenzsteigernde Wirkung nachgesagt wird. Die Gewinnmargen gelten als ähnlich hoch wie im Drogenhandel.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten - auch wenn die Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für
diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

,,Wer dennoch geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus aus einem Drittland mitbringt oder bezieht, muss damit rechnen, dass diese beschlagnahmt und eingezogen werden", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. ,,Das Bundesamt für Naturschutz kann Bußgelder verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten. Hierbei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie z.B. Strandgut oder gekaufte Produkte handelt. Unerheblich ist auch, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden."

Weitere Informationen zum Artenschutz unter www.artenschutz-online.de und unter
www.zoll.de

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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