Missbrauch in der Kirche
Schon über 1.500 Anträge auf Ausgleichszahlungen!
BONN (dpa/mue) - Seit Beginn des Jahres sind bei der katholischen Kirche bereits 1.509 Anträge auf Zahlungen für Opfer sexuellen Missbrauchs eingegangen. Über 519 davon sei bereits entschieden worden, teilte die Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn mit.
Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche können nach einer Neuregelung der Anerkennungszahlungen seit Anfang des Jahres höhere Summen beantragen; der Beschluss der deutschen Bischöfe vom September 2020 sieht dabei finanzielle Leistungen von bis zu 50.000 Euro vor. Wie hoch die Zahlungen sind, die sich aus den 519 beschiedenen Anträgen ergeben, teilte die Kommission zunächst nicht mit. «Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht», hieß es in einer Mitteilung. Die Zahlen hätten sich «im Laufe des Jahres erheblich dynamisiert». Anträge sollen demnach künftig auch schneller bearbeitet werden können, denn die Kommission soll personell aufgestockt werden. «Wir haben erstmals mehr als 100 Anträge in einem Monat entscheiden können. Ein Drittel aller eingegangenen Anträge haben wir nun geschafft», so die UKA-Vorsitzende Margarete Reske. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden Anträge befände sich mit 990 jetzt unter der Tausendergrenze.
Der Missbrauchsskandal beschäftigt die katholische Kirche in Deutschland inzwischen seit mehr als einem Jahrzehnt – erst Ende November hatte der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) die Oberhirten scharf kritisiert. Er nehme «die aktuellen Beschlüsse des Ständigen Rats zur Anerkennung des Leids mit großem Unverständnis, Verärgerung und Empörung zur Kenntnis», teilte der Beirat vor wenigen Tagen mit. Das Anerkennungsverfahren sei nicht transparent, so der Vorwurf. Dass der Ständige Rat der Bischofskonferenz die Leistungen nicht erhöhen wolle, wurde ebenfalls mit Unverständnis quittiert: «Statt eine spürbare Nachbesserung auf den Weg zu bringen, bleibt es bei einem problembehafteten und intransparenten System», hieß es in der Mitteilung nach einer Sitzung des Ständigen Rates der DBK. In Anbetracht von niedrigen Leistungen, von zahlreichen Retraumatisierungen, unter anderem durch Antragstellung und Bescheide ausgelöst, klinge eine solche Begründung für das erneute Festhalten am bestehenden Anerkennungssystem wie blanker Hohn und Zynismus.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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