Steuervorteile allein reichen nicht: VDA fordert mehr staatliches Engagement bei Elektromobilität

Studie I.D. BUZZ beim Laden an einer IONITY-Schnellstladesäule. Foto: Auto-Medienportal.Net / Volkswagen
  • Studie I.D. BUZZ beim Laden an einer IONITY-Schnellstladesäule. Foto: Auto-Medienportal.Net / Volkswagen
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

(ampnet/mue) - Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss sein Fahrer ein Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat für die private Nutzung als Einkommen versteuern. Anders bei elektrischen Dienstwagen: Für die werden bei privater Nutzung von diesem Jahr an nur noch 0,5 Prozent fällig.

Die Regelung ist nicht auf Neuwagen beschränkt; der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt das, fordert aber staatliches Engagement für die Elektromobilität ein. Auch Gebrauchtwagen, wenn sie erstmals seit Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Die Halbierung der Bemessungsgrundlage gilt zudem auch für die Zuschlagssätze bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebs- oder Tätigkeitsstätte. Ebenso bei Familienheimfahrten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung. Die Regelung wird zunächst bis zum 31. Dezember 2021 gelten. Darüber hinaus werden auch extern aufladbare Hybridfahrzeuge – also Plug-In-Hybride – begünstigt. Entscheidend ist, dass ein Plug-in-Hybrid (rechnerisch) höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern hat. Für alle anderen Plug-In-Hybride gilt der bestehende Nachteilsausgleich auch weiterhin. Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), betont: „Dieser steuerpolitische Beitrag ist ein wichtiger Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden. Wir begrüßen die Neuregelung.“ Auch die Unternehmen könnten von der Verbesserung der CO2-Bilanz ihres Fuhrparks profitieren. Mattes unterstrich: „Zusätzlich dazu müssen die Rahmenbedingungen für Elektromobilität an zahlreichen Stellen deutlich verbessert werden. Der Umweltbonus, der beim Kauf eines Elektroautos gewährt wird, sollte über Juni 2019 hinaus verlängert werden.“

Deutschland hatte im Juli 2018 insgesamt 13.500 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon 900 Schnelllader. Der größte Teil der Ladevorgänge findet im privaten Bereich statt – damit elektrisches Laden jedoch selbstverständlich werde, müsse auch das Bauordnungs-, Miet- und Eigentumsrecht angepasst werden, so Mattes weiter.

Zudem sei die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladesäulen bei Neubauprojekten ein wichtiges Instrument, die EU-Gebäuderichtlinie sollte jetzt zügig in nationales Recht überführt werden, betonte der VDA-Präsident: „Die Latte liegt jedoch zu niedrig, neue Gebäude müssen erst ab 2025 mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden – und auch nur in eher geringem Maße.“

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.