2G-Regel ab Mittwoch im Handel und die Ausnahmen
Täglicher Bedarf: Wo dürfen Ungeimpfte jetzt noch einkaufen?
NÜRNBERG (nf) - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. Dezember 2021 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene - in Bayern ab Mittwoch. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
Welche Geschäfte zählen zum ,,täglichen Bedarf"?
Ausgenommen von 2G sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Doch welche Geschäfte zählen zum ,,täglichen Bedarf“, wo dürfen Ungeimpfte noch einkaufen und sich versorgen? Darauf gibt der Bundes-Beschluss eine klare Antwort: ,,Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.“ UPDATE: Ministerpräsident Dr. Markus Söder bestätigte, dass sich Bayern nach der Kabinettssitzung vom 3. Februar 2021 zu diesem Vorgehen bekennt.
In der Bundesnotbremse wurde festgelegt:
Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
Für den Friseurbesuch gilt in Bayern bereits 2G.
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