Generelle Testpflicht bei Flug-Einreisen erst ab Dienstag
Testpflicht bei Urlaubsreisen: Das Wichtigste im Überblick

Ab Sonntag gilt erneut eine Einreise-Testpflicht.  | Foto: Julian Stratenschulte/dpa
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BERLIN (dpa) - Die generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll erst in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten.

Der Starttermin werde noch einmal etwas verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin.

Unsprünglich war geplant, dass die neuen strengeren Vorgaben in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten. Angesichts der Corona-Pandemie sollen sich Flugpassagiere vor dem Start nach Deutschland künftig generell testen lassen müssen - und zwar ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr.

Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen mit diesem Vorlauf in Kraft treten, damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, wie es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Ins Flugzeug steigen können soll man dann nur noch mit einem frischen negativen Testergebnis. Dies soll auch unabhängig von den Infektionszahlen im Urlaubsland gelten.

Die neue Testpflicht soll vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten

Die entsprechende neue Einreiseverordnung will Minister Jens Spahn (CDU) voraussichtlich an diesem Freitag verkünden. Zuvor muss das Bundeskabinett zustimmen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Montag beschlossen, dass eine Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland kommen soll. Denn ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin «auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt» werden müsse.

Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln.

Überblick:

DIE TESTS: Gemacht werden können PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen. Bezahlen müssen Flugreisende den Test aus eigener Tasche.

DIE NEUE TESTPFLICHT: Greifen soll die neue Testpflicht in der Nacht von Samstag zu Sonntag. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor der Abreise testen lassen. Crews sind ausgenommen. Tests machen lassen kann man an zugelassenen Stellen im Ausland, wie es im Ministerium hieß. Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können. Dabei darf der Abstrich für den Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.

DIE TEST-FOLGEN: Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht, wie das Ministerium weiter erläuterte. Jedoch ist die Beförderung durch die Fluggesellschaft künftig nur mit einem negativen Testnachweis gestattet. Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben - und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Bestimmungen zum Infektionsschutz richten sich nach den Vorschriften im Urlaubsland.

DIE TEST-KONTROLLEN: Ob Reisende einen negativen Testnachweis haben, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich. Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterlassen, wenn ein Passagier keinen Test hat oder wenn angegebene Daten «offensichtlich unrichtig» sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sollen Airlines Bußgelder drohen.

BESTEHENDE TESTPFLICHTEN: Schon jetzt gibt es Testpflichten - aber bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohem Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus «Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen. Dann gelten außerdem auch Vorgaben, sich zurück in Deutschland in Quarantäne zu begeben.

DIE FLUGGESELLSCHAFTEN: Die Luftverkehrsbranche sieht noch offene Fragen zur Umsetzung der geplanten generellen Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland. In Branchenkreisen wurde auf die kurze Zeit der Vorbereitung verwiesen sowie auf Fragen der Infrastruktur bei bestimmten Reisezielen. Zuvor hatten Vertreter der Branche mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beraten.

Das Ministerium teilte mit, die Wirtschaftsvertreter hätten ihre Bereitschaft bekräftigt, an den Maßnahmen für sicheres Reisen mitzuwirken, erklärte das Ministerium. Tests seien der richtige Weg, gegen die Virusausbreitung anzukämpfen. Es würden noch Detailfragen der praktischen Umsetzung geklärt. Dabei gehe es nicht allein um Mallorca. Bund und Länder hatten betont, sie erwarteten von allen Fluglinien Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug sowie auch keine weitere Flugausweitung in den Osterferien.

Von Sascha Meyer, dpa

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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