Es gibt Ausnahmen
Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots

Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots. | Foto:  Patrick Seeger/dpa/Symbolbild
  • Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots.
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Das von Bayern angekündigte Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten tritt an diesem Donnerstag (25. Juni) in Kraft. Das geht aus der nunmehr fertiggestellten Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe in Bayern keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes ,,anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben", in dem oder in der die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohnern lag. Ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen. Von dem Verbot ausgenommen sind zudem Gäste, ,,die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen" oder die ,,einen sonstigen triftigen Reisegrund" nachweisen können.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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