Mordprozess um erstochenes Mädchen
UPDATE: Lebenslang für Illerkirchberg-Killer

Prozess im Juni: Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.  | Foto: Felix Kästle/dpa
  • Prozess im Juni: Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.
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ULM (dpa) - Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

Messerattacke auf zwei Mädchen: Verteidigung fordert lebenslange Haft

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam.

In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.

Gericht: Täter wollte sich am Landratsamt rächen

Der 27-jährige Mann wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten. Dies erklärte der Richter des Landgerichts Ulm in seiner Urteilsbegründung. Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, habe geplant, am Landratsamt Rache zu nehmen. Er habe der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika haben reisen können, um dort eine Frau zu finden.

Gericht sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt

In dem Fall sieht das Gericht mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsbegründung.

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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