Qualvoll erstickt
Vater erwürgte seine zwei kleinen Kinder - Gericht stellt keine Schwere der Schuld fest

Der Angeklagte im Gerichtssaal.  | Foto: Armin Weigel/dpa/Archiv
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REGENSBURG (dpa) - Für zwei Kinder endet ein Spiel mit ihrem Vater tödlich: Der Mann schlüpft in die Rolle eines Polizisten, der Sohn und Tochter fesseln müsse. Die Kinder lassen das bereitwillig geschehen. Dann zieht ihnen der Vater eine Tüte über den Kopf und erwürgt sie. Für diese Tat ist der 37 Jahre alte serbischstämmige Mann am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vater habe die Tat heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine besondere Schwere der Schuld stellte die Strafkammer nicht fest. Das hatte der Nebenklagevertreter in seinem Plädoyer gefordert. Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger war von zweifachem Totschlag ausgegangen und hatte eine 14-jährige Haftstrafe für seinen Mandanten gefordert. Der 37-Jährige hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

Das verriet der Abschiedsbrief

Der Vorsitzende Richter schilderte in seiner Urteilsbegründung das schreckliche Geschehen vom 14. Mai 2020 im niederbayerischen Schwarzach. Der Abschiedsbrief zeige, dass der Mann die Kinder nicht seiner Ex-Partnerin überlassen habe wollen. Der Vorsitzende Richter sprach von Besitzwillen. Er zitierte aus dem Brief: «Ich ertrage es nicht, wenn ein Fremder über meine Kinder herrscht.» Die Frau beleidigte der 37-Jährige darin unter anderem als «Hure» und schrieb weiter: «Ich hoffe, Du leidest sehr.»

Die Mutter der Kinder hatte den Mann ein halbes Jahr zuvor vor die Türe gesetzt - nachdem sie unter anderem seinen Drogenkonsum und seine Gewaltausbrüche ertragen und der Mann mit einer anderen Frau angebandelt hatte. Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 seien die Kinder dann aber mehrere Wochen beim Vater gewesen, was ihnen gefallen habe, weil sie dort unter anderem keine Hausaufgaben machen mussten.

Recherche zum Mord im Internet

Schließlich habe ihm die Frau, die einen neuen Partner hatte, klar gemacht, dass er die Kinder zurückbringen müsse und wieder der regelmäßige Umgang an den Wochenenden gepflegt werden sollte. In den Tagen vor der Rückgabe der Kinder recherchierte der Angeklagte im Internet nach Begriffen wie «wie lange dauert es wenn man Tüte zum Ersticken nimmt» und «Kinder mit Tüte ersticken ist das qualvoll». Die Tat habe er lange gedanklich vorbereitet.

Am Tattag habe der Mann mit den Kindern Polizei gespielt, sie dafür mit Kabelbindern gefesselt. Die Kinder seien arg- und wehrlos gewesen, als ihnen der Vater je eine Tüte über den Kopf zog und sie zu würgen begann. Die Kinder hätten keine Chance gehabt.

Mörder stellt sich nach fehlgeschlagenem Suizid

Nachdem der Mann seine Ex-Frau am Nachmittag des Tattages weiter hingehalten habe, sei diese um 20 Uhr zur Polizei gegangen und habe die Kindesentziehung angezeigt. Auf die Frage eines Beamten, ob Gefahr für die Kinder bestehe, habe die Frau gesagt: Nein, ihr Ex-Partner sei ein liebevoller Vater. Er solle die Kinder nur zurückbringen. Zu dem Zeitpunkt waren ihr Sohn und ihre Tochter seit einigen Stunden tot. Mit der Tat habe der Mann auch das Leben der Frau zerstört. Der Mann hatte am Tatabend versucht, in Straubing Suizid zu begehen. Nachdem dies fehlgeschlagen war, stellte er sich der Polizei.

Anständig und fair?

Dass die Strafkammer keine besondere Schwere der Schuld feststellte, begründete der Vorsitzende Richter mit dem «anständigen» und «fairen» Verhalten des Angeklagten während des Prozesses - vor allem während der Aussage seiner Ex-Partnerin. Diese hatte aufgrund ihrer psychischen Belastung per Video aussagen dürfen und der Angeklagte ihr nicht durch unzählige Fragen oder Streit das Leben zusätzlich schwer gemacht. «Es war um Haaresbreite», sagte der Richter. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld könnte eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren verhindern. In emotionalen Schlussworten empfahl der Vorsitzende Richter dem 37-Jährigen eindringlich, das Urteil anzunehmen. Insbesondere, damit die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. «Stehen Sie die Strafe wie ein Mann durch.»

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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