32-jähriger Somalier schuldunfähig?
Verfahren gegen Würzburger Messerstecher könnte in elf Wochen starten
WÜRZBURG (dpa/lby) - Etwa 30 Termine, aus Platzgründen wohl an einem Ausweichort: Das Würzburger Landgericht rechnet mit einem großen und langen Verfahren gegen den Mann, der im Juni in der Stadt auf Menschen eingestochen und drei Frauen getötet haben soll. Der Auftakt ist am 22. April geplant - vorausgesetzt, das Hauptverfahren wird eröffnet, wie das Gericht mitteilte. Darüber muss erst noch entschieden werden, nach Angaben eines Gerichtssprechers «in den nächsten Wochen».
Für den Fall, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, sind demnach etwa 30 Termine angedacht. Die Hauptverhandlung könne sich bis in den August erstrecken, hieß es. Aus Platzgründen wird sie außerdem wohl nicht in den Räumen des Landgerichts stattfinden. Man rechne mit vielen Verfahrensbeteiligten und großem Medienandrang, dazu kämen Corona-Abstandsregeln, sagte der Gerichtssprecher. Es werde noch eine größere Räumlichkeit in Würzburg und Umgebung gesucht.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine Antragsschrift auf ein Sicherungsverfahren eingereicht. Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung in einer Psychiatrie. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt. Die Anklagebehörde wirft dem vermutlich 32 Jahre alten Somalier unter anderem Mord in drei Fällen sowie versuchten Mord in elf Fällen vor - begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit.
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