3-G-plus Regel ++ 2-G Regel ++ FFP2 Maske
Verschärfte Corona-Regeln treten in Kraft: Gelbe Ampel ab Sonntag!
MÜNCHEN (dpa/lby) - Ab Sonntag gelten in Bayern verschärfte Corona-Vorschriften. Aktuell liegen 552 Patienten mit einer Corona-Infektion auf den Intensivstationen im Freistaat, «die bayerische Krankenhausampel steht damit ab morgen auf Gelb», teilte das Gesundheitsministerium am Samstag mit.
Damit gilt in Gasthäusern und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab Sonntag die 3G-plus-Regel, also: geimpft, genesen oder PCR-getestet. Ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht mehr. Ausnahmen gelten für Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote und Bibliotheken und Archive: Hier reicht für Ungeimpfte weiterhin ein Schnelltest. In Diskos und Clubs gilt 2G - mit Test ist Ungeimpften kein Zutritt mehr möglich. Der Maskenstandard wird generell auf FFP2 erhöht.
Für den Handel und den öffentlichen Personenverkehr gibt es keine neuen Einschränkungen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ab Montag wieder Masken im Unterricht tragen.
Viele bayerische Regionen gelten aber als «regionale Hotspots». Wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten in der Region zu mehr als 80 Prozent belegt sind, gelten die verschärften Vorschriften der roten Krankenhaus-Ampel.
In den Landkreisen Oberallgäu, Lindau, Neu-Ulm, Augsburg, Straubing-Bogen, Deggendorf, Regen, Mühldorf am Inn, Berchtesgadener Land, Cham und den Städten Kaufbeuren, Rosenheim, Regensburg und Schweinfurt gilt ab Sonntag die rote Ampel, wie die Behörden am Samstag mitteilten.
Bayernweit schaltet die Ampel nach den Vorgaben der Landesregierung auf Rot, wenn es landesweit 600 Covid-Intensivpatienten gibt. Auf Gelb zeigt die Ampel ab insgesamt 450 Covid-Intensivpatienten in Bayern.
Bei Rot gelten für Veranstaltungen in Innenräumen weitgehend 2G-Regeln. Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen. Für die Gastronomie gilt bei Rot 3G-plus. Zudem müssen Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben, zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Handel und Personennahverkehr sind hiervon ausgenommen.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband forderte Nachbesserungen. «Die jetzt gültige Regelung wird dem Gastgewerbe den Garaus machen», sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer. Dass sich ungeimpfte Beschäftigte jetzt auf eigene Kosten zwei Mal pro Woche einem PCR-Test unterziehen und dafür 800 Euro im Monat zahlen würden, sei utopisch. Auch die Unternehmen könnten diese Kosten nicht stemmen.
Ministerpräsident Markus Söder forderte unterdessen «verpflichtend 3G am Arbeitsplatz in ganz Deutschland». Arbeitgeber müssten das Recht haben zu fragen, ob die Angestellten geimpft oder getestet sind. «Die jetzige Situation des Datenschutzes ist nicht sachgerecht und erschwert die Corona-Bekämpfung.», sagte der CSU-Chef den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag).
Zugleich machte er Druck auf die Ständige Impfkommission (Stiko), weil sie Dritt-Impfungen gegen Corona erst für Menschen ab 70 Jahren empfiehlt. «Es würde helfen, wenn sich die Ständige Impfkommission zu einer allgemeinen Booster-Empfehlung durchringt», sagte Söder. «Eine Auffrischung muss für jeden möglich sein, der sie braucht und will.» Außerdem sollte sich der Ethikrat mit der Frage einer Impfpflicht für Pflegekräfte noch einmal grundlegend beschäftigen. Vom Bund forderte er «massiv Mittel für einen Finanzausgleich bei den Krankenhäusern».
Die rote Ampel greift auch in das Berufsleben ein: Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben - gleich ob Kollegen, Kunden oder sonstige Personengruppen - müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind (3G-Regel). Handel und Personennahverkehr sind hiervon ausgenommen.
Bayerns Schüler müssen von kommenden Montag an darüber hinaus unabhängig von der örtlichen Inzidenz wieder mit Maske lernen. Auch die Tests für Schülerinnen und Schüler werden intensiviert. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden alle Personen in dieser Klasse künftig verpflichtend eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
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