Immer mehr Messerangriffe in Deutschland?
Viele Fragen: Welche Antworten die Kriminalstatistik bietet
ILLERKIRCHBERG (dpa) - Der Angriff auf zwei Schülerinnen im baden-württembergischen Illerkirchberg könnten der Debatte über Messerangriffe in Deutschland neuen Auftrieb geben. Für die Tat, nach der eine der Angegriffenen starb, gilt ein 27-jähriger Asylbewerber aus Eritrea als verdächtig.
Hat sich die Zahl der Messerangriffe in Deutschland verändert?
Das ist aus den offiziellen Daten des Bundeskriminalamts (BKA) nicht abzulesen. Die Behörde hatte in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) lange keine Angaben zu Messern als Tatmittel gemacht. Ein deutschlandweiter Vergleich über die vergangenen Jahre ist daher anhand dieser Daten nicht möglich.
Für das Jahr 2021 wurde diese Art der Gewalt erstmals - und bisher das einzige Mal - öffentlich ausgewiesen. Demnach wurde bei 6,6 Prozent der Delikte ein Messer benutzt oder als Drohmittel verwendet.
Als Messerangriffe im Sinne der Statistik gelten alle Taten, bei denen «der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird», so das BKA. Es reicht also nicht, dass ein Tatverdächtiger ein Messer lediglich bei sich führt - etwa verdeckt in der Jackentasche.
Messerangriffe werden zwar seit Anfang 2020 vom BKA erfasst. Doch wurden und werden die Daten zugleich analysiert, um mögliche Defizite in der Erhebung festzustellen. Frühestens für 2023 seien bundesweit valide Daten zu erwarten, heißt es im September in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag.
Gibt es andere Quellen?
Ja, zum Beispiel die Statistik der Bundespolizei, die etwa für die Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen zuständig ist. Demnach hat sich in diesem Hoheitsbereich die Zahl der Körperverletzungsdelikte, bei denen Messer zum Einsatz kam, zwischen dem zweiten Halbjahr 2021 und dem ersten Halbjahr 2022 von 46 auf 98 mehr als verdoppelt. Bei Straftaten gegen das Leben - also etwa fahrlässige Tötung, Totschlag oder Mord einschließlich der Versuche - von 6 auf 3 halbiert.
Zu bedenken ist bei allen Vergleichen seit 2020 bis heute allerdings, dass die Corona-Maßnahmen Einfluss auf die Mobilität hatten - und damit auf die Zahl der Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhielten.
Wie ist die Lage in Baden-Württemberg?
Die Gewaltkriminalität mit Messern hat 2021 im Vergleich zum Jahr davor abgenommen. Mit etwa 1500 Fällen ist sie im Südwesten auf ein Fünfjahrestief gesunken. Bei etwa jedem zehnten Fall von Gewaltkriminalität kam ein Messer zum Einsatz. 24 Menschen überlebten im vergangenen Jahr eine Messerattacke nicht.
Dem baden-württembergischen Sicherheitsbericht für 2021 zufolge waren unter den 1562 Tatverdächtigen im Bereich Gewaltkriminalität mit Messern 331 Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge - ein Rückgang um 19,3 Prozent im Vergleich zum ersten Corona-Jahr 2020. Der Rest waren Deutsche (698 Verdächtige) und andere Nichtdeutsche (533).
Im September hat die grün-schwarze Landesregierung den Weg dafür frei gemacht, dass Städte und Gemeinden waffenfreie Zonen einrichten können. Damit sollen Waffendelikte - insbesondere mit Messern - weiter eingedämmt werden. Solche Zonen sollen etwa an Hotspots der Kriminalität oder an Orten, an denen große Menschenmengen zusammenkommen, eingerichtet werden können.
Welche Rolle spielen Flüchtlinge bundesweit bei Messerangriffen?
Das ist aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht abzulesen. Vom BKA heißt es, dass Aussagen zu Tatverdächtigen nicht möglich seien, da etwa bei einem gemeinschaftlichen Messerangriff auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Bisher erlaubt die Statistik also in solchen Fällen keine Aussage darüber, welchem oder welchen Tatverdächtigen das Tatmittel Messer zuzuordnen ist. Eine Projektgruppe von Bund und Ländern erörtere derzeit eine Änderung, um «die Aussagekraft der PKS in Bezug auf die Verwendung bei Tatmitteln weiter zu verbessern», so die Bundesregierung.
Auch die Statistik der Bundespolizei macht keine Angaben darüber, ob der oder die Tatverdächtigen Flüchtlinge sind. Zwar wird die Staatsangehörigkeit erfasst, ohne allerdings weitere Merkmale wie etwa den Aufenthaltsstatus aufzunehmen. Demzufolge waren von den 223 von der Bundespolizei erfassten Tatverdächtigen im ersten Halbjahr 2022, die ein Messer eingesetzt haben, 80 Deutsche, 82 Nichtdeutsche und 61 mit nicht erfasster Staatsangehörigkeit.
Haben Kriminalstatistiken ihre Tücken?
Ja, in mehreren Punkten. Zunächst werden ausschließlich Angaben der Polizei über Tatverdächtige erfasst. Ob ein Gericht diese später tatsächlich als Täter oder Täterin verurteilt, ist nicht erkennbar.
Häufig wird zudem der Begriff «nichtdeutsche Tatverdächtige» auf Flüchtlinge verengt. Dabei zählt das BKA alle mit ausländischem Pass, Staatenlose und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit dazu - also auch Urlauber, die etwas stehlen, Bürger aus dem EU-Ausland, die einen Raub begehen, oder Touristen, die jemanden töten.
Straftaten, die Deutsche im Ausland begehen, führt das BKA hingegen nicht auf. Das verzerrt die Statistik. Anschaulich macht dies das Beispiel Österreich: Dort wohnen Anfang 2022 rund 217 000 Deutsche, im Jahr 2021 gab es 9838 deutsche Tatverdächtige. Statistisch gesehen macht das einen Tatverdächtigen unter 22 Deutschen, unter den Deutschen in Deutschland ist es dagegen einer von 58. Damit wären die Deutschen in der Alpenrepublik deutlich krimineller als in ihrem Heimatland. Aber die Rechnung hat eben einen Haken: Auch das Alpenland ist ein beliebtes Urlaubsziel, das viele nur kurz besuchen.
Bei der Interpretation von Kriminalstatistiken müssen neben der Nationalität immer auch andere Eigenschaften der Verdächtigen wie Alter, Geschlecht oder soziale Herkunft beachtet werden.
Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften fand 2018 heraus, dass ausländische Täter unter anderem auch deshalb vergleichsweise häufiger in der Kriminalstatistik erscheinen, weil sie eher angezeigt werden als etwa Deutsche. Je fremder ein Täter wirke, desto größer sei die Bereitschaft, ihn der Polizei zu melden.
Die Ermittler im Fall Illerkirchberg appellieren denn auch, «keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten». Ihnen sei bewusst, «dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren».
Von Sebastian Fischer, dpa
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