Urteil im Dieselskandal erwartet
Wohl kein Schadenersatz bei geleasten Autos!

Betroffenen steht beim Auto-Leasing wohl kein Schadenersatz zu.
Foto: Jan Woitas / dpa-Zentralbild / dpa
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Wer manipulierte Dieselautos geleast hat, hat wohl keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe führte diesen Sachverhalt jetzt in deutlichen Worten aus.


Leasing sei demnach nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten als der Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Autos. Das beklagte Unternehmen – im vorliegenden Fall geht es um Audi – könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, dem Kläger die Leasingraten zurückzuerstatten. Sein offizielles Urteil will der BGH am 16. September verkünden.
 Damit stehe eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher betonte.

Das Gericht hatte sich erstmals mit dieser speziellen Frage befasst; laut Unternehmensangaben von VW sei der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren.
 Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast und möchte das Geld für die Raten zurück. Nach Ablauf der Leasingzeit hatte er den Wagen gekauft und wollte auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Der BGH machte dem Mann indes keine großen Hoffnungen: Die Frage, ob Audi als Konzerntochter von VW überhaupt dem Grunde nach haftet, sei von der Vorinstanz nicht ausreichend geklärt worden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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