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5 ganz legale Steuerspartricks für Rentner

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Das deutsche Steuersystem ist komplex, doch es bietet verschiedene Möglichkeiten, die helfen können, mehr von den Renteneinkünften zu behalten. In diesem Artikel stellen wir 5 praktische Tricks vor, mit denen Sie Ihre Steuerlast reduzieren und Ihre Finanzen aufbessern können.

In der Rente möchte jeder möglichst sorgenfrei und finanziell unabhängig sein. Doch auch im Alter kann die Steuerlast unerwartet hoch ausfallen und das verfügbare Einkommen schmälern. Um dem entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die individuellen Steuerausgaben zu reduzieren.

In diesem Artikel stellen wir 5 ganz legale Steuerspartricks vor, mit denen Rentner ihre Finanzen optimieren und ihr Einkommen im Alter aufbessern können. Von der Steuererklärung über den Verkauf von Wertpapieren bis hin zur Zusammenveranlagung – wir zeigen, wie sich die Steuerlast mit 5 einfachen Tricks senken lässt.

1. Vom Verkauf von Wertpapieren mit Verlusten profitieren

Wer als Rentner Wertpapiere besitzt, die über die Zeit an Wert verloren haben, für den kann ein Verkauf dieser Papiere eine Möglichkeit sein, um die Steuerschuld zu mindern. Gewinne und Verluste lassen sich miteinander verrechnen. Durch den Verkauf können Verluste entstehen, die mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnet werden können. Dies kann dazu führen, dass insgesamt weniger Steuern zu zahlen sind. Dabei ist zu beachten, dass dazu eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres für die Steuererklärung beantragt werden muss.

Allerdings ist zu beachten, dass es eine Verlustverrechnungsbeschränkung gibt, nach der Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zu einem bestimmten Betrag verrechnet werden können. Wer also größere Verluste gemacht hat, kann diese erst im Folgejahr geltend machen.

Es ist daher wichtig, sich vor dem Verkauf von Wertpapieren mit Verlusten über die steuerlichen Regelungen zu informieren. Am besten ist es, sich dazu von einem Steuerberater oder einem entsprechenden Experten beraten zu lassen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und gleichzeitig die Regulierungen im Überblick zu halten. Insgesamt kann der Verkauf von Wertpapieren mit Verlusten aber eine sinnvolle Option für Rentner sein, um ihre Steuerlast zu reduzieren.

2. Mit der richtigen Steuererklärung Geld sparen

Wer Renteneinkünfte hat, muss diese seit 2005 in der Regel versteuern. Es gibt jedoch gewisse Freibeträge und Sonderausgaben, die dabei die Steuerlast mindern können. Der steuerpflichtige Rentenanteil wird dabei stufenweise erhöht, je nachdem in welchem Jahr die Rente erstmals gezahlt wurde:

• So beträgt der steuerpflichtige Anteil bei Renten, die im Jahr 2005 oder früher begonnen wurden, nur 50 Prozent.
• Bei Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, beträgt der steuerpflichtige Anteil dann 100 Prozent.
• Für Renten, die zwischen 2006 und 2020 begonnen wurden, steigt der Besteuerungsanteil jeweils um 1 Prozent pro Jahr.
• Ab 2021 beträgt der Besteuerungsanteil dann 81 Prozent, ab 2022 steigt er auf 82 Prozent und jedes Jahr weiter.

Wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, sollte diese Regelungen berücksichtigen, um mögliche Steuervorteile nicht zu verpassen.

Es gibt bestimmte Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können und die Steuerlast deutlich mindern. So sind zum Beispiel die Kosten für häusliche Krankenpflege als außergewöhnliche Belastungen absetzbar und Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen oder Rollstühle können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht und teilweise erstattet werden.

Auch Handwerkerleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu gehören beispielsweise Reparaturen, Renovierungen oder Gartenarbeiten.

Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt letztendlich von verschiedenen Faktoren ab:

• der Höhe der Rente
• dem steuerpflichtigen Rentenanteil
• dem Familienstand
• möglichen Nebeneinkünften und abzugsfähigen Ausgaben

Es lohnt sich also, sich mit den steuerlichen Aspekten der Renteneinkünfte auseinanderzusetzen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen. Hier ist es sinnvoll, sich einen Steuerberater zur Seite zu ziehen.

3. Profitieren von einer Lohnsteuerpauschalierung

Auch als Rentner kann die Prüfung der Lohnsteuerpauschalierung sich lohnen. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Pauschalierung beantragen zu können. So müssen beispielsweise bei Minijobs bestimmte Altersgrenzen und Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Kurz erklärt ist die Lohnsteuerpauschalierung ein Verfahren, das Arbeitgebern in Deutschland ermöglicht, die Lohnsteuer pauschal zu berechnen und abzuführen. Dabei wird ein fester Prozentsatz auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers angewendet, um die Lohnsteuer zu berechnen. Die Pauschalierung der Lohnsteuer bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben muss, da die Steuerzahlungen bereits durch den Arbeitgeber abgedeckt sind.

Wer als Rentner eine geringfügige Beschäftigung wie einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann von der Lohnsteuerpauschalierung profitieren.

Durch die Pauschalierung der Lohnsteuer müssen Arbeitnehmer in der Rente keine Steuererklärung abgeben, da die Steuerzahlungen bereits durch den Arbeitgeber abgedeckt sind. Der Vorteil besteht darin, dass diese Rentner dann von der Besteuerung ihres Einkommens befreit sind, da die Lohnsteuer pauschal abgeführt wird und somit keine weiteren Steuerzahlungen erforderlich sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pauschalierung nur für bestimmte Beschäftigungen gilt und nicht für alle Einkommensarten. Wir empfehlen daher, sich vor einer Beschäftigung über die Möglichkeiten und Einschränkungen zu informieren, um sicherzustellen, dass im individuellen Fall eine Lohnsteuerpauschalierung möglich ist.

4. Zusammenveranlagung oder das Ehegattensplitting nutzen

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Durch die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting können Rentner Steuern sparen. Wer als Rentner verheiratet ist und der Ehepartner noch arbeitet, so lässt sich eine Zusammenveranlagung beantragen. Dies ist ein Verfahren, bei dem die Einkünfte von Ehepartnern gemeinsam versteuert werden. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengefasst und gemeinsam versteuert. Dadurch kann sich der Steuersatz verringern und es ergibt sich oft eine Steuerersparnis.

Zusätzlich kann das Ehegattensplitting in Erwägung gezogen werden, das speziell für Ehepaare gedacht ist. Hier wird das zu versteuernde Einkommen des Ehepaars halbiert und dann auf beide Partner gleichmäßig verteilt. Dadurch wird der höhere Teil des gemeinsamen Einkommens steuerlich begünstigt.

Allerdings ist hier zu beachten, dass dies nur für Ehepaare möglich ist, die staatlich verheiratet sind und es weitere Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen.

Eine Zusammenveranlagung kann auch für Rentner sinnvoll sein, die im Laufe des Jahres geheiratet haben. Hierbei können sie sich zwischen einer Einzel- und einer Zusammenveranlagung entscheiden. Es empfiehlt sich, die Voraussetzungen und möglichen Steuervorteile der Zusammenveranlagung genau zu prüfen und gegebenenfalls in einer Beratung abzuklären, um mögliche Steuervorteile nicht zu verschenken.

5. Steuerliche Vorteile bei ehrenamtlichem Engagement

Wer als Rentner ehrenamtlich tätig ist, kann von verschiedenen Möglichkeiten profitieren, um auch hier Steuern zu sparen. Zum Beispiel lassen sich die Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, als Spenden absetzen. Hierzu gehören etwa Fahrtkosten, Ausgaben für Arbeitsmittel und Fortbildungen. Wichtig dabei ist, dass die entsprechenden Belege für einen Nachweis gesammelt und diese gut aufbewahrt werden.

Eine weitere Möglichkeit, um Steuern zu sparen, besteht darin, die Rentenbezüge zu optimieren. Wer im Rentenalter ist, hat die Möglichkeit, die Höhe seiner Steuern zu reduzieren, indem zum Beispiel bestimmte Rentenbestandteile gewählt oder bestimmte Freibeträge genutzt werden.

Darüber hinaus ist es als Ehrenamtler eine Option von weiteren Freibeträgen steuerlich profitieren zu können. Abhängig von der Art der jeweiligen Tätigkeit und der Dauer lässt sich ein Freibetrag von bis zu 720 Euro im Jahr nutzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Freibeträge für die unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten begrenzt sind.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, um die Steuerlast auch als Rentner zu reduzieren. Hierfür ist es notwendig, sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen, um zu wissen, welche Möglichkeiten individuell in Betracht kommen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass bei der Anwendung dieser Steuerspartricks stets die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden müssen, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Hierbei lohnt es sich, eine professionelle Beratung zu nutzen. Aber nicht nur mit den genannten Steuerspartricks können Rentner bares Geld sparen, sondern auch die beschlossene Rentenerhöhung kommt vielen dabei zu Gute.

Insgesamt können die Tricks eingesetzt werden, um seine Finanzen bestmöglich zu optimieren. Denn jeder eingesparte Euro kann letztendlich dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter zu erhöhen.

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Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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