Augen auf vor dem Kauf
Darf‘s ein gebrauchter Stromer sein?

Foto: Auto-Medienportal.Net

(ampnet/mue) - Der Elektroautomarkt boomt, und damit wächst auch die Nachfrage nach gebrauchten Stromern. Wichtigste Kriterien für die Kaufentscheidung sind nach Ansicht des ADAC das eigene Nutzungsprofil sowie Reichweite und Ladetechnologie des Fahrzeugs.

Wird das Elektroauto hauptsächlich zum Pendeln benötigt, sollte die Reichweite mindestens die einfache Distanz zwischen Heim und Arbeitsplatz plus einen Sicherheitspuffer umfassen – vorausgesetzt, es gibt eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz. Der ADAC weist darauf hin, dass die tatsächliche Reichweite meist deutlich niedriger als vom Hersteller angegeben ist. Bei seinem Ecotest stellt der Automobilclub regelmäßig durchschnittliche Abweichungen von 20 Prozent gegenüber dem WLTP-Messzyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test) bzw. 40 Prozent gegenüber dem alten NEFZ-Wert (Neuen Europäischen Fahrzyklus) fest. Auch nimmt die Reichweite parallel zur Anzahl der Ladezyklen und zum Alter der Batterie ab. Zusätzlich sollte laut ADAC einen Puffer von zehn bis 30 Prozent einkalkuliert werden, abhängig von Fahrverhalten, Außentemperatur und Nutzung der Heizung, Klimaanlage etc. Das bedeutet: Aus 200 Kilometern NEFZ-Reichweitenangabe können im Extremfall weniger als tatsächliche 100 Kilometer werden, rechnet der Club vor.

Überschreiten regelmäßige Touren die Fahrzeugreichweite, ist eine Schnellladefunktion (DC/Direct Current, Gleichstrom) sinnvoll. Hier rät der ADAC zum CCS(Combined Charging System)-Ladesystem, das sich langfristig durchsetzen dürfte. Beim Laden an Wechselstrom (AC/Alternating Current) ist der Typ-2-Stecker europaweit Standard, ältere Stromer mit Typ-1-Steckanschluss können jedoch mit einem Adapterkabel an öffentlichen Ladestationen aufgeladen werden.

Herstellergarantie klären

Da die Antriebsbatterie beim E-Auto das teuerste und verschleißträchtigste Bauteil ist, sollten Gebrauchtkäufer hierauf besonders achten und beispielsweise gültige Garantieregeln klären. Die meisten Hersteller geben Garantie über acht Jahre oder 100.000 bis 200.000 Kilometer Laufleistung. Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn die Kapazität eine vom Hersteller definierte Grenze unterschreitet – meistens liegt diese bei 70 Prozent Restkapazität. Deshalb sollten das Serviceheft und Prüfprotokolle der Werkstatt vom Verkäufer vorgelegt werden.

Unerlässlich ist auch eine Probefahrt mit dem Wunschauto. Für einen Reichweitentest sollte das Fahrzeug vollgeladen und der Bordrechner auf Null gestellt sein. Das jeweilige Fahrprofil – sportlich oder zurückhaltend – gibt dann realistisch Auskunft. Wurde beispielsweise für 50 Kilometer Strecke die halbe Ladung verbraucht, sind bei voller Batterie auch nur etwa 100 Kilometer zu erwarten, selbst wenn das Fahrzeug 130 Kilometer oder mehr Reichweite anzeigt.

Zu guter Letzt sollte auch genau auf den Preis geachtet werden: Durch die aktuelle Förderprämie für Neuwagen ist so mancher gebrauchter Stromer kein Schnäppchen mehr.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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