Zusammenfassung vom ADAC
DAS ändert sich 2022 für Autofahrer!

Symbolfoto: © AdobeStock/forkART Photography
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REGION (pm/mue) - Zum neuen Jahr ändern sich auch für Autofahrer zahlreiche Regelungen und Gesetze; der ADAC Nordbayern hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

Führerscheinumtausch: Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen alte graue oder rosafarbene Führerscheine und solche ohne Ablaufdatum bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Damit die zuständigen Behörden die zahlreichen Anträge bearbeiten können, ist ein gestaffelter Umtausch nach Geburtsjahrgängen vorgesehen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dabei die ersten und müssten ihre Papierführerscheine bis spätestens 19. Januar umtauschen. Da es bei der Beantragung aber aktuell coronabedingt zu Verzögerungen in den Führerscheinstellen kommt, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu erheben. Der ADAC Nordbayern rät betroffenen Führerscheinbesitzern aber, sich zeitnah um einen Termin zu kümmern.

Verpflichtende Assistenzsysteme in Pkw-Neuwagen: Neue Richtlinien gibt es auch bei der Sicherheit im Straßenverkehr. Neue Pkws müssen bei der Fahrzeugtypenzulassung ab Juli 2022 bestimmte Assistenzsysteme verpflichtend vorweisen, die Regelung gilt dann ab 2024 für alle Neuwagen. Darunter zählen zum Beispiel ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Rückfahrassistent, ein Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent sowie ein Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren. Für Busse und Lkw ist der Totwinkelassistent oder auch Abbiegeassistent verpflichtend.

Steuern bei CO2 und Autogas: Ab 2022 steht die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung der bereits eingeführten CO2-Bepreisung an. Die Spritpreise sollen zunächst weiter steigen, bei Benzin und Diesel um jeweils 1,5 Cent pro Liter, da der Preis pro Tonne CO2 von 25 auf 30 Euro steigt. Teurer wird der Kraftstoff im kommenden Jahr aber auch für Nutzer eines Fahrzeugs mit Autogas (LPG): Bisher profitierte man hier von einer Energiesteuerermäßigung, doch diese verringert sich schrittweise und läuft zum 31. Dezember 2022 ganz aus.

E-Autoprämie wird verlängert:
Die Innovationsprämie zur Förderung von Elektrofahrzeugen wird bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, die Verdopplung des Umweltbonus wird zunächst weiter fortgeführt, soll dann aber ab 2023 stärker als bisher an positive Klimaschutzaspekte gekoppelt werden. Dies würde vor allem Plug-In-Hybride mit einer geringen elektrischen Reichweite und einem hohen Spritverbrauch betreffen. Wer bereits ein E-Auto fährt, kann 2022 mit transparenteren Preisangaben rechnen. Betreiber müssen dabei laut entsprechender Verordnung, die am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, Verbrauchern das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen und an öffentlichen Ladepunkten den Arbeitspreis pro Kilowattstunde angeben. E-Autofahrer können außerdem dank der Treibhausgasminderungsquote (THG) ab 2022 eingesparte CO2-Emissionen beispielsweise an Mineralölunternehmen verkaufen. So lassen sich zusätzlich mehrere hundert Euro verdienen.

Mehr Rechte beim Autokauf: Ab 2022 sind Verbraucher beim Autokauf besser geschützt, da die Rechtslage zugunsten der Käufer nachgebessert wurde. Die so genannte Beweislastumkehr wird von bisher sechs auf zwölf Monate verlängert; beim Kauf wird daher nun ein ganzes Jahr davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war.

Maskenpflicht für den Verbandskasten: Für 2022 ist eine Neufassung der zuletzt vor acht Jahren aktualisierten DIN-Norm des Verbandkastens vorgesehen; in der Anpassung ist geplant, dass zukünftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) mitgeführt werden müssen. Wann genau die Auflistung geändert werden soll und ab wann die Neufassung gilt, ist derzeit noch offen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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