Detektive gegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit richtet in der Wirtschaft und in der Gesellschaft erhebliche Schäden an. Zudem birgt sie erhebliche Risiken für die Beschäftigten und die Arbeitgeber. Die Schattenwirtschaft ist geprägt von Sozialbetrug, unfairer Konkurrenz, Steuerverlusten und gesundheitlichen Risiken. Sie hinterlässt Spuren im gesamten Arbeitsmarkt.
Als Schwarzarbeit werden illegale, also nicht erlaubte, Aktivitäten von Unternehmen, Arbeitgebern und Einzelpersonen genannt, wenn diese Dienstleistungen oder ihre Arbeitskraft gegen Bezahlung anbieten und sich dabei nicht an die rechtlichen Vorschriften halten. Dazu gehören die Sozialversicherungs- und Steuerpflicht sowie gewerberechtliche Vorschriften. In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an die Sozialversicherungsträger zu zahlen und die Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen. Bei Schwarzarbeit führen Arbeitnehmer die Dienstleistungen oder die Arbeit aus, ohne einen offiziellen Arbeitsvertrag zu haben. Die Bezahlung erfolgt oft in bar, sodass es zu keiner Erfassung des Geldflusses kommt. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Sozialgesetz. Es bedeutet zugleich Wohlfahrts- oder Sozialbetrug, der die gesamte Gesellschaft stark belastet.
Negative Folgen von Schwarzarbeit
Nicht angemeldete Beschäftigung hat viele negative Folgen. Kurzfristig verzeichnen Arbeitgeber und Auftragnehmer finanzielle Vorteile, weil sie Geld sparen. Doch mittel- bis langfristig können dadurch Arbeitsplätze verloren gehen.
Für Arbeitgeber, die illegal Arbeitnehmer beschäftigen, können zahlreiche Probleme entstehen. Wenn sich illegal Beschäftigte während der Arbeit verletzen, kann das zu Problemen mit der Unfall- und Krankenversicherung führen, die sich weigern kann, die Kosten zu übernehmen. Kommt es zu einem schweren Unfall, muss der Arbeitgeber mit hohen Kosten rechnen. Ist die
Arbeitsqualität schlecht, gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten Schadenersatz oder Nachbesserung zu verlangen. Der Auftraggeber bleibt auf den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sitzen.
Andererseits kann es für Arbeitgeber auch zu hohen Kosten kommen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen schwarzarbeitet, während er eigentlich krankgemeldet ist. Der Arbeitgeber muss Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Der Arbeitnehmer arbeitet bei seinem Konkurrenten. Arbeitgeber haben nur wenige Möglichkeiten, die Schwarzarbeit zu beweisen. Um rechtssichere und stichhaltige Beweise zu sammeln, können Unternehmen eine Detektei in Frankfurt beauftragen, die beweist, dass der Arbeitnehmer während seines Krankenscheins bei einem anderen Unternehmen arbeitet.
Wer Sozialleistungen bezieht und gleichzeitig arbeitet, ohne das zu melden, macht sich strafbar. Wird der Sozialbetrug entdeckt, drohen strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust der Sozialleistungen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung. Das gilt insbesondere für spätere Rentenansprüche.
Auch dem Staat und den Steuerzahlern entsteht ein wirtschaftlicher Schaden durch die Schwarzarbeit. Dem Staat fehlen die Steuereinnahmen, um Projekte zu finanzieren. Das wirkt sich am Ende nachteilig für alle aus. Diese Last trägt die Allgemeinheit und damit der Steuerzahler.
Illegale Beschäftigung hat für die gesamte Gesellschaft schwerwiegende Folgen. Sie fördert unfairen Wettbewerb, belastet die öffentlichen Kassen, benachteiligt die ehrlichen Arbeitnehmer und Steuerzahler und ist für den Arbeitgeber sehr riskant.
Was fällt alles unter Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist in Deutschland im Schwarzarbeitsgesetz, kurz SchwarzArbG, geregelt. Es betrifft Meldepflichten, Beitragspflichten und Aufzeichnungspflichten zur Sozialversicherung und vieles mehr, die Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmer zu erfüllen haben. Schwarzarbeit umgeht Steuerpflichten durch nicht angemeldete Beschäftigung. Darunter fällt Erwerbstätigkeit ohne Anmeldung beim Sozialversicherungsträger und gleichzeitiger Bezug von Sozialleistungen. Auch eine selbstständige Tätigkeit, die ohne Gewerbeanmeldung oder Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt, ist Schwarzarbeit. Barzahlung ohne Rechnung erschwert es, den Geldfluss nachzuverfolgen.
Die Scheinselbstständigkeit ist eine Sonderform der Schwarzarbeit. Dabei arbeiten Freiberufler wie Angestellte. Sie haben hauptsächlich einen Auftraggeber und machen mit diesem Kunden einen großen Teil ihres Umsatzes. Der Freiberufler ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers integriert und er ist eingeschränkt in seiner Entscheidung. Er ist sozusagen weisungsgebunden, ein wesentliches Merkmal der abhängigen Beschäftigung. Die Scheinselbstständigkeit kann Geldbußen oder Steuernachzahlungen und Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen.
Welche Vor- und Nachteile hat Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist eine ernstzunehmende Wirtschaftsstraftat mit weitreichenden Folgen. Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, verschaffen sich einen finanziellen Vorteil gegenüber den Wettbewerbern, die sich an geltendes Recht halten. Das führt zu Marktverfälschungen. Wird die Schwarzarbeit von den Behörden aufgedeckt, hat das strafrechtliche Konsequenzen mit hohen Geldstrafen und mit Haftstrafen.
Obwohl so heftige Konsequenzen drohen, boomt die Schwarzarbeit noch immer. Schätzungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IWA) zufolge beträgt das Gesamtvolumen der Schattenwirtschaft im Jahr 2023 rund 433 Milliarden Euro.
Auf den ersten Blick hat Schwarzarbeit viele Vorteile für beide Seiten. Die Risiken sind allerdings ebenfalls bedeutend. Ohne einen ordentlichen Vertrag können Kunden keine Garantie verlangen oder Schadenersatz bei schlechter Leistung fordern. Die Auftragnehmer können ihre Bezahlung nicht vor Gericht einklagen, ohne sich selbst anzuzeigen. Bei Arbeitsunfällen sind sie nicht versichert.
Welche Strafen drohen?
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, das sich als Ordnungswidrigkeit verbuchen lässt. Es liegt ein Straftatbestand vor und hat entsprechende strafrechtliche Konsequenzen. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 8 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG). Die Hauptzollämter sind die zuständigen Ermittlungsbehörden. Sie prüfen, ob Sozialversicherungspflichten und Steuergesetzgebung eingehalten werden, ob alles entsprechend der Gewerbe- und Handwerksordnung abläuft und ob die Unternehmen die Meldepflichten gegenüber den Behörden und den Sozialversicherungsträgern Folge leisten.
Die Strafen richten sich nach der Schwere des Vergehens. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. In schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Sozialleistungsempfänger, die Schwarzarbeit leisten, müssen mit der Kürzung ihrer Leistungen und einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Auch hier sind Geldstrafen möglich und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Abbildung 1: Pixabay © 652234 (CC0 Public Domain)
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