Eis – der unbeschwerte Genuss?

Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD geben gerne Hinweise, was beim Eisverzehr beachtet werden sollte.       Foto: TÜV SÜD
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TÜV SÜD-Lebensmittelexperten geben Tipps für Verbraucher

620 Millionen Liter Speiseeis verzehrten die Deutschen pro Jahr. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 7 Litern. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD geben Hinweise, wie Verbraucher wichtige Qualitätsunterschiede erkennen und was aus hygienischen Gründen beim Eisverzehr beachtet werden sollte.

Der Markt eisgekühlter Süßwaren teilt sich in drei Segmente: Ganzjährig angebotenes industriell hergestelltes Markeneis, überwiegend in der Sommersaison handwerklich hergestelltes Eis sowie Softeis aus dem Automaten.
 
Cremeeis oder Eiercremeeis enthält mindestens
   50 Prozent Milch. Zudem enthält die Eismasse
   eine definierte Menge an Vollei oder Eigelb.

Rahmeis oder Sahneeis oder Fürst-Pückler enthält
   18 Prozent Milchfett aus geschlagener oder flüssiger
   Sahne. Durch den hohen Fettgehalt ist dieses Eis
   besonders cremig und aromatisch. Mit Früchten,
   Schokolade oder Aromen verfeinert, wird es für die
   Herstellung des berühmten Fürst-Pückler-Eises
   verwendet.

Fruchteis: Mindestens 20 Prozent Früchte sind hier
   enthalten.

Wassereis enthält maximal 3 Prozent Fett. Es besteht
   hauptsächlich aus gefrorenem Wasser. Zucker und
   Aromen dürfen zu maximal 12 Prozent enthalten sein.

„Wichtig für Verbraucher bei der Information über die Qualität der Produkte ist, dass kleinste Unterschiede in der Deklaration auf große Unterschiede in der Zusammensetzung des Produktes hinweisen“, so Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. So ist es z.B. bei Fürst-Pückler-Eis und Eis nach Fürst-Pückler-Art. Letzteres enthält keine Sahne sondern eine Kombination aus entrahmter Milch, Molkenerzeugnissen und Pflanzenfett.

Hersteller und Verbraucher stehen beim Eis aber auch vor hygienischen Herausforderungen, denn der Zutatenmix aus Sahne, Zucker, Fett oder Ei ist keimanfällig. Hygiene bei Herstellung, Verkauf und Lagerung ist daher oberstes Gebot! Der Verbraucher selbst kann helfen, dass die Kühlkette vom Einkauf bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird:

Im Laden wird abgepacktes Eis bei maximal
   -18°C gelagert.

Legen Sie Eis immer erst ganz zum Schluss in
   den Einkaufswagen und nutzen Sie zum Transport
   nach Hause eine Kühltasche.
 
Eiskristalle auf dem Eis können auf eine unterbrochene
   Kühlung hindeuten. Frieren Sie angetautes oder
   geschmolzenes Eis keinesfalls wieder ein.

Die Hygiene in Eisdielen und an Eisständen unterliegt den gesetzlichen Hygieneprüfungen. Verbraucher sollten beim Einkauf aber grundsätzlich darauf achten, dass das Eis in der Verkaufstheke an der Oberfläche nicht angetaut oder flüssig wirkt.

Echte Keimfallen sind Portionierer oder auch Zapfhähne bei Softeisautomaten. Besonders sensibel ist der Zapfkopf an Eisautomaten für Softeis oder Crushed Ice. Ein prüfender Blick des Verbrauchers über die Theke von Eisdielen und Zapfhähne von Eisautomaten ist deshalb ratsam.

Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter:

http://www.tuev-sued.de/management_systeme/lebensmittelsicherheit

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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