Bei deutlichen Verspätungen auch außerhalb der EU
EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen

Symbolfoto: Marcus Brandt/dpa
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LUXEMBURG (dpa/mue) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Auch wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel (Endflughafen) außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht.


Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt (Rechtssache C-561/20).
 Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien: Drei Flugreisende hatten von United Airlines je 600 Euro Entschädigung wegen mehr als dreistündiger Verspätung verlangt. Der zweite Flug der Reise von Brüssel nach San José – über Newark – hatte technische Probleme. Die Flüge wurden bei Lufthansa gebucht, aber von der amerikanischen Fluglinie United Airlines durchgeführt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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