Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Ersten BürgermeisterInnen und LandrätInnen
Für die Wahl der Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. die Wahl der Landräte und Landrätinnen gibt es prinzipiell verschiedene Varianten. Die zwei häufigsten stellen wir Ihnen hier vor:
Beispiel 1
Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt, und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Aus der Stichwahl geht als Erster Bürgermeister hervor, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Beispiel 2
Auf dem Stimmzettel steht nur eine Bewerberin oder ein Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Sie können in diesem Fall den vorgeschlagenen Bewerber wählen oder Sie wählen eine andere Person, indem Sie diese auf dem Stimmzet¬tel handschriftlich eintragen und in eindeutiger Weise bezeichnen (z. B. Familienname, Vorname, Beruf). Gewählt ist auch hier, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (www.politische-bildung-bayern.de)
Autor:Marion Fink aus Nürnberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.