Mietwagen genau prüfen

Mietwagen am besten schon in Deutschland buchen und den Vertrag genau prüfen.       Foto: Auto-Reporter.NET
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Auto vor Urlaubsantritt schon in Deutschland buchen

(Auto-Reporter:NET) - Wer für seinen Urlaub einen Mietwagen einplant, sollte für Buchung und Anmietung einige ADAC Tipps beachten. 

Der Club rät, das Fahrzeug vor Reiseantritt in Deutschland zu buchen. So bleibt ausreichend Zeit, Preise und Leistungen in Ruhe zu vergleichen – außerdem sind alle Vertragsbestandteile in deutscher Sprache vorhanden. Bei Problemen am Urlaubsort steht dem Touristen dann außerdem ein Ansprechpartner in Deutschland zur Seite.

Wer am Urlaubsort einen Mietwagen bucht, sollte Folgendes beachten: Die Anmietung sollte immer schriftlich erfolgen und der Vertrag neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache vorgehalten sein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten genau gelesen werden. Im Vertrag und auf dem Voucher sollten alle Informationen - etwa zum Thema Zweitfahrer oder Kilometerbegrenzung - aufgeführt sein.

Eine Kilometerbegrenzung ist heute nicht mehr Standard. Für den Zweitfahrer Kosten zu berechnen ist jedoch üblich. Wichtig ist auch ein klar ausgewiesener Gesamtpreis, damit der Mieter nicht von versteckten Kosten überrascht wird.

Die Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Million Euro betragen. Ohne Vollkaskoschutz – am besten ohne Selbstbeteiligung – loszufahren, ist nicht ratsam. Oft sind allerdings Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. 
Eine Zusatzversicherung Glas/Boden ist ratsam, wenn Touren außerhalb befestigter Straßen unternommen werden und dies auch vom Vermieter genehmigt wird. Eine Diebstahlversicherung sollte zusätzlich abgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Vollkasko enthalten ist.

Wichtig ist auch die Frage, ob das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden soll. Bei den international tätigen Vermietern wird derzeit ein Fahrzeug meist mit „full-to-full“-Betankung vermietet.
 
Grundsätzlich sollte kein Fahrzeug akzeptiert werden, das nicht vertrauenswürdig erscheint oder offensichtliche Mängel hat. Ein Rundgang um das Auto im Beisein des Mitarbeiters der Vermietstation ist empfehlenswert. Dabei sollten Schäden schriftlich festgehalten werden. Können die Mängel nicht behoben werden, sollte das Fahrzeug abgelehnt und ein intaktes Alternativfahrzeug verlangt werden.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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