Stundung bei finanziellen Engpässen
Möglichkeiten für nachträgliche Beitragszahlung – ohne Verzugszinsen!
REGION (pm/mue) - Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht mögliche schwerwiegende persönliche und finanzielle Folgen für von der Coronavirus-Pandemie Betroffene.
Wie es in einer Pressemitteilung heißt, können nach den gesetzlichen Bestimmungen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre. Befindet sich ein Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten, sind demnach ab sofort folgende Zahlungserleichterungen möglich:
• Stundung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall mit kurzer Begründung. Dabei werden die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird verzichtet.
• Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
• Werden Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten, fallen normalerweise auch ohne Mahnung Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an. Auf diese Säumniszuschläge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet.
Achtung: Vor einer Stundung sind jedoch vorrangig Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zu nutzen, denn es muss bedacht werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der SVLFG auch von der Zahlung der Beiträge abhängig ist. Angaben zufolge will die SVLFG Zahlungserleichterungen im Einzelfall jedoch schnell und pragmatisch einräume; Versicherte sollten sich darum bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der SVLFG in Verbindung setzen (E-Mail: versicherung@svlfg.de). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen aber auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung.
Telefon: 0561 / 7850
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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