Was bedeutet ,,befristeter Führerschein"?
Nürnberg: Umtauschpflicht für alte Führerscheine!

Foto: Foto/Quelle: BMVI

NÜRNBERG (pm/nf) - Alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber, deren Führerscheindokument vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, sind aufgrund der 3. EU-Führerscheinlichtlinie verpflichtet, ihre unbefristeten Führerscheine (grau, rosa oder unbefristete Kartenführerscheine) in einen neuen befristeten EU-Führerschein umzutauschen. Dies teilt das Direktorium Bürgerservice, Digitalisierung und Recht der Stadt Nürnberg mit.

Die Umtauschpflicht ist zeitlich nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Als erstes müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen. Das alte Führerscheindokument wird mit Ablauf der Frist ungültig.

Informationsschreiben der Stadt

Um die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger auf die Umtauschpflicht hinzuweisen und Wartezeiten gegen Ende des Umtauschzeitraums zu vermeiden, wird die Stadt Nürnberg in den nächsten Wochen zahlreiche Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 anschreiben. Allerdings können nicht alle von der Umtauschpflicht Betroffenen angeschrieben werden. Dies ist nur möglich bei Personen, die in Nürnberg ihren Führerschein gemacht haben und deren aktuelle Nürnberger Adresse noch eindeutig ermittelt werden kann. Insgesamt geht die Stadt Nürnberg von rund 20 000 Betroffenen in diesen Geburtsjahrgängen aus. Ein Anschreiben erhalten rund 8 000 Personen.

Die Pflicht zum Führerscheinumtausch besteht unabhängig von einem Anschreiben durch die Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg bittet darum, möglicherweise Betroffene im eigenen persönlichen Umfeld über die bestehende Umtauschpflicht zu informieren.

Um hohen Warte- und Bearbeitungszeiten gegen Ende der Umtauschfrist vorzubeugen, empfiehlt es sich, den Umtausch des Führerscheins bereits jetzt zu beantragen.

Hierfür bietet die Stadt Nürnberg folgende Möglichkeiten an:

– am schnellsten und sichersten online über eine Registrierung im Serviceportal „Mein Nürnberg“ (unter meinkonto.nuernberg.de ). Nach erfolgter Registrierung kann der Führerscheinumtausch unter www.fuehrerscheinumtausch.nuernberg.de angestoßen werden.

– oder über eine Online-Terminvereinbarung beim Ordnungsamt in der Hirschelgasse 32 unter www.terminvereinbarung.nuernberg.de.

Wichtiger Hinweis:

Es handelt sich dabei nur um den Umtausch des Führerscheindokuments. Eine Führerscheinprüfung oder eine Untersuchung ist damit nicht verbunden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Weitere Informationen, beispielsweise einen „Führerscheinumtausch- Rechner“, mit dem andere Geburtsjahrgänge ihren Umtauschtermin ermitteln können, ist unter www.fuehrerscheinumtausch.nuernberg.de zu finden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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