Sicherheit für Ihr Zuhause
Schutz für das Einbrecher-„Schlupfloch“ Garagentor
(akz-o/mue) - Die Garage ist oft weit mehr als nur ein geschützter Raum für den wertvollen Pkw.
Mal lagern hier Wertgegenstände, mal werden teure Fahrräder untergestellt. Auch die Spielzeuge der Kinder oder gar Gartenwerkzeuge überwintern hier. Und manch einer nutzt seine Garage sogar als kleines Büro. Doch oft genug wird übersehen, dass die Garage eine Schwachstelle in Sachen Einbruchschutz sein kann. Darum lohnt es sich, in einbruchhemmende Garagentore und -zugänge zu investieren, insbesondere auch, wenn eine direkte Verbindung von der Garage zum Wohnhaus besteht. Denn sind die Einbrecher erst einmal in der Garage, können sie unbeobachtet versuchen, in den Wohnbereich einzudringen. Dabei wehren mechanische Sicherungen Einbruchsversuche bereits am Garagentor ab: Weit über ein Drittel aller Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, weil sich Tore, Türen oder Fenster nicht schnell genug überwinden lassen.
Wer seine Garage mit einem entsprechenden Tor schützen will, ist mit einbruchhemmenden Garagen-Sektionaltoren in der sogenannten Widerstandsklasse RC2 von Novoferm (www.novoferm.de) auf der sicheren Seite.
Förderung ist möglich
Attraktiv ist der Aspekt, dass es eine Förderung für diese besondere Art des Einbruchschutzes gibt. Denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau, besser bekannt als KfW, unterstützt Maßnahmen zum Einbruchschutz rund um privates Wohneigentum und somit auch den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge mit günstigen Krediten oder Zuschüssen. Hierbei handelt es sich um nennenswerte Summen, denn ein Zuschuss kann bis zu 1.600 Euro betragen. Dabei müssen die förderfähigen Investitionskosten mindestens 500 Euro betragen, bezuschusst werden die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent. Besonders interessant ist, dass bereits die Beratung durch den Fachbetrieb förderfähig ist. Maximal sind es bis zu 15.000 Euro, die als Kosten geltend gemacht werden können. Auch der fachgerechte Ausbau, die Montage und Entsorgung des alten Tors können gefördert werden. Gut zu wissen ist außerdem, dass sogar Arbeiten wie zum Beispiel Maurer- und Fliesenarbeiten, die im Zusammenhang mit der durchgeführten Einbruchschutzmaßnahme stehen, von der KfW gefördert werden können – hier lohnt es sich, von Anfang an die passende Beratung einzuholen.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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