Spannend: Oberbürgermeisterwahl in Nürnberg + Fürth + Erlangen + Schwabach
So bereiten Sie sich auf die Kommunalwahl 2020 vor!
FRANKEN (nf) - Seit 1960 finden Kommunalwahlen in Bayern alle sechs Jahre statt (1948 bis 1960 alle vier Jahre). Gewählt werden die Gemeinde- bzw. Stadträte, die Kreistage, die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und - soweit das Ende ihrer Amtszeit mit dem Ablauf der Wahlzeit des Gemeinderats bzw. des Kreistags zusammenfällt - aber auch die berufsmäßigen ersten Bürgermeister und die Landräte. Am Sonntag, 15. März 2020, ist es wieder soweit - in 24 bayerischen kreisfreien Städten und 1.909 kreisangehörigen Gemeinden findet die Wahl des ersten Bürgermeisters/Oberbürgermeisters sowie in 64 Landkreisen die Wahl des Landrats statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
In 24 der 25 kreisfreien Städte wird am 15. März der Oberbürgermeister neu gewählt. So auch in Nürnberg, weil Dr. Ulrich Maly (SPD) nach 18 Jahren nicht mehr zu Wahl antritt. Für die Wahl des Oberbürgermeister gibt es nur eine Stimme, erhält keiner die Mehrheit, geht es am 29. März 2020 in die Stichwahl. Wahlberechtigt ist jeder, der volljährig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei der Kommunalwahl dürfen jedoch auch EU-Bürger den Stimmzettel ausfüllen, vorausgesetzt sie sind seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis gemeldet. Man darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Briten dürfen das seit dem Austritt aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 nicht mehr, sie können sich auch nicht mehr zur Wahl stellen.
In diesen Städten in Ober- und Mittelfranken werden Oberbürgermeister gewählt:
- Bamberg
- Bayreuth
- Coburg
- Forchheim
- Hof
- Ansbach
- Erlangen
- Fürth
- Nürnberg
- Schwabach
Bis zu vier Wahlzettel
Schon Wochen vor der Kommunalwahl werden die Wahlberechtigungen verschickt. Der darin liegende Antrag zur Briefwahl muss ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse geschickt werden. Tipp: Stimmzettel sorgfältig ausfüllen - sie sind zum Teil riesig - da kann man schon mal durcheinander kommen. Spätestens am Wahltag bis 18 Uhr müssen die Briefe an ihrem Ziel sein.
Das bitte nicht tun!
Ungültig wird ihr Wahlzettel, wenn:
• die Stimmenanzahl überschritten wurde.
• die Stimmzettel mit zusätzlichen Anmerkungen versehen werden.
• die Wahlzettel unleserlich sind. Beim sogenannten ,,Häufeln“ müssen die Zahlen 1,2,3 eindeutig zu lesen sein. Eindeutig erkennbar muss sein, wer die Stimmen erhalten soll.
So geht's
Kumulieren (Häufeln)
Bei der Wahl der Gemeinderäte und der Kreistage kann der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (Häufeln). Die Gesamtzahl der Stimmen darf hierbei nicht überschritten werden! Die Zahl steht oben auf dem Wahlzettel.
Beispiel Nürnberg: Jeder Wähler und jede Wählerin hat 70 Stimmen. Kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Panaschieren
Von Panaschieren wird gesprochen, wenn der Wähler seine Stimmen auf die Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt.
Anzahl der Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl
Bis 1.000 Einwohner beträgt die Anzahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder 8, von 10.001 bis 200.000 sind es 50 oder bei Städten mit mit mehr als 50.000 Einwohner wie beispielsweise Nürnberg, sind es 70 Räte.
Listen- und Personenwahl
Der Wähler hat die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag unverändert anzunehmen (Listenwahl) oder die Stimmen einzelnen Bewerbern (Personenwahl) zu geben (siehe Kumulieren und Panaschieren). Bei der Listenwahl erhält jeder einzelne Bewerber des betreffenden Wahlvorschlags eine Stimme, bei Mehrfachbenennung bis zu drei.
Zahl der Stimmen je Wähler
Bei den Kommunalwahlen verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seinem Verwaltungsbezirk Mandatsträger zu wählen sind. In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern kann die Zahl der Bewerber in den Wahlvorschlägen bis auf das Doppelte der zu wählenden ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhöht werden. Damit erhöht sich auch die Zahl der Stimmen je Wähler entsprechend.
Die erheblichen zahlenmäßigen Stimmenunterschiede bei der Gemeinderatswahl (8 bis 80) sowie bei der Kreistagswahl (50 bis 70) werden zum Zweck der Vergleichbarkeit durch die Gewichtung der Wahlergebnisse kompensiert.
Briefwahl Nürnberg
Briefwahlunterlagen können per Online-Formular (bis 10. März 2020, 14 Uhr) - unter
Briefwahlunterlagen online beantragen mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder persönlich beantragt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Briefwahlunterlagen für Nürnberg können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden.
Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen Antrag rechtzeitig zu stellen, es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die dem Wahlamt spätestens am Wahltag, 18 Uhr, vorliegen.
Ist die Zeit bis zum Wahlsonntag zu knapp, empfiehlt es sich, persönlich im Wahlamt (Unschlittplatz 7a) vorbeizukommen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie jederzeit mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Ihrem Wahllokal wählen.
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