Unter Druck bei Amazon, Ebay und Co: Wann muss man eine negative Bewertung zurücknehmen?
Die Verbraucherzentrale Bayern befürchtet, dass Einschüchterungsversuche zunehmen und sammelt Beschwerden
REGION (pm/nf) - Viele digitale Marktplätze wie Amazon, Ebay und Co bieten ein Bewertungssystem an. Käufer und Verkäufer sollen dadurch einschätzen können, wie verlässlich ihr Gegenüber ist. Fühlt sich jemand zu Unrecht negativ bewertet, kann er dies in der Regel dem Betreiber melden und es überprüfen lassen. Doch was ist, wenn der Bewertete selbst Druck ausübt?
Der Verbraucherzentrale Bayern liegt aktuell ein Fall vor, bei dem mit dem Einschalten eines Anwaltes und gerichtlichen Schritten gedroht wurde, falls die abgegebene negative Bewertung nicht zurückgenommen wird. Dazu stellt Julia Berger von der Verbraucherzentrale Bayern klar: „Solange man eine Transaktion sachlich und wahr bewertet, steht dem Bewerteten kein Anspruch auf Entfernung der negativen Einschätzung zu.“
Die Rechtsexpertin Julia Berger geht davon aus, dass es kein Einzelfall ist und eine derartige Einschüchterungstaktik oft aufgeht. „Unter dem Druck der angedrohten Konsequenzen werden viele Verbraucher ihre zulässige negative Bewertung lieber löschen, als es darauf ankommen zu lassen.“ Aus Sicht der Verbraucherschützer wird so der Zweck der Bewertungssysteme unterlaufen. Um die Probleme bei Bewertungen besser einschätzen zu können, bittet die Verbraucherzentrale Bayern betroffene Verbraucher, ihre Erfahrungen zu melden.
Dies ist möglich per E-Mail an recht@vzbayern.de, Stichwort Online-Bewertung, oder durch Ausfüllen eines Beschwerdeformulars unter www.marktwächter.de.
Die Ergebnisse sollen Politik und Anbietern zur Verfügung gestellt werden und den eventuellen Handlungsbedarf aufzeigen.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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