Versicherungsfrust statt Reiselust?

Die Nürnberger Verbraucherzentrale hilft bei Ärger mit der Reiseversicherung

NÜRNBERG (pm/nf) - Für den Fall, dass man eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, schließen viele Urlauber eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ab. „Das ist grundsätzlich auch empfehlenswert“, sagt Gisela Linke von der Nürnberger Verbraucherzentrale, „allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen“. Wenn sich die eigene Versicherung quer stellt, rät die Verbraucherexpertin, sich Rechtsrat einzuholen.

„Ärger droht beispielsweise, wenn man am Abreisetag krankheitsbedingt ausfällt“, so Gisela Linke. Auch in Fällen, wenn ärztlich lediglich die Arbeitsunfähigkeit aber nicht die Reiseunfähigkeit festgestellt wird, ist Streit oft vorprogrammiert. Ein weiterer kritischer Punkt ist nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern der Verdacht, dass eine chronische Krankheit die Ursache für die Stornierung oder den Abbruch der Reise sein könnte. „Beim Streit mit der Versicherung müssen Verbraucher oft klagen, um zu ihrem Recht zu kommen“, weiß Linke. „Davor scheuen viele zurück und lassen die Sache auf sich beruhen.“

Die Verbraucherzentrale in Nürnberg bietet Versicherten die Möglichkeit, ihren Fall von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. „Bei Bedarf tritt dieser auch mit der Versicherung in Kontakt, um eine außergerichtliche Lösung zu finden“, so Linke. Die Rechtsberatung „Schadensfall Versicherung“ hilft nicht nur bei der Reiseversicherung, sondern bei allen Versicherungssparten, wenn die eigene Versicherung im Schadensfall nicht leisten will. Die persönliche Beratung kostet 40 Euro für eine halbe Stunde. Termine können dienstags von 9.00 - 10.00 und 14.00 - 16.30 Uhr telefonisch unter Tel. (0911) 24 26 512 vereinbart werden.

Beratungsstelle Nürnberg
Albrecht-Dürer-Platz 6 90403 Nürnberg
Tel. (09 11) 24 26-501 Fax (09 11) 24 26-504
nuernberg@vzbayern.de
www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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