Wichtige Fragen & Antwort zur Rente
Was sich für Ruheständler ab Juli ändert
BERLIN (dpa) - Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen ab Juli mehr Geld. Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Altersbezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Außerdem kommt es mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an den im Westen - ein Jahr früher als geplant.
Wie viel mehr Rente macht das aus?
Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Es handelt sich aber um monatliche Brutto-Beträge - das heißt, vor dem Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die jährliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl für Altersrentner als auch für diejenigen, die wegen Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind (Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch. Empfänger müssen nichts dafür tun.
Können Ruheständler durch die Rentenanhebung erstmalig steuerpflichtig werden?
Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben - wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen - den Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro für Alleinstehende überschreitet. Die Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald nach Abzügen in Summe mehr als 21 816 Euro Jahresrente übrig bleiben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden durch die Rentenerhöhung nun zwar 109 000 Rentnerinnen und Rentner neu steuerpflichtig. Zum Jahresbeginn sind aber deutlich mehr, nämlich 195 000, aus der Steuerpflicht herausgefallen, da der Grundfreibetrag auf die genannten 10 908 Euro erhöht wurde.
Warum wird die Rente im Osten stärker angehoben als im Westen?
Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jährlich unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen Bundesländern, gilt ab Juli nun ein einheitlicher Wert von 37,60 Euro.
Wofür genau steht dieser Rentenwert überhaupt?
Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt oder Rentenpunkt wert ist. Die Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt im Land, bekommt dafür einen Punkt - wer halb so viel verdient, erhält 0,5 Punkte. Wer mehr verdient und damit mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt entsprechend mehr Punkte gutgeschrieben. Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente. Rentenpunkte gibt es auch für Zeiten von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Wer entscheidet eigentlich jedes Jahr über die Rentenerhöhung?
Die Bundesregierung und die Bundesländer: Die Regierung legt eine Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli unter Berücksichtigung der zurückliegenden Lohnentwicklung im Land vor. Dieser Verordnung müssen dann noch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen, was in der Regel Formsache ist. Der Bundestag muss nicht beteiligt werden.
Und wer bezahlt die Rente?
Alle, die aktuell in die Rentenkasse einzahlen: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat Rentenbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rentner sind, die eigene Rente wird dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstützt.
Wird die Rente weiter steigen?
Nach Einschätzung der Rentenversicherung wird es auch im nächsten Jahr wieder einen Anstieg geben. Auch vom Bundessozialministerium heißt es: «Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.» Ein langfristiger Vorausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings rechtlich durch eine Schutzklausel («Rentengarantie») ausgeschlossen. Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die Einkünfte nach einer Lohn-Delle wieder an, können die dann folgenden jährlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwächer ausfallen.
Und die Rentenbeiträge?
Die bleiben nach einer Vorausschätzung der Rentenversicherung in den nächsten drei Jahren beim heutigen Stand von 18,6 Prozent. 2027 wird aber dann mit einem Anstieg auf 19 und 2028 auf 20 Prozent gerechnet.
Angenommen ich erreiche bald das Rentenalter, wie beantrage ich die Rente?
Den Rentenantrag können angehende Ruheständler zum Beispiel online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen. Benötigt werden bei Antragstellung unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN. Damit die Rente auch garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.
Was ist, wenn ich die Frist versäume?
Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat fließt.
Wo kann ich sehen, welche Rente ich später einmal bekomme?
Das steht in der jährlich per Post verschickten Renteninformation. Ab jetzt gibt es aber auch eine Möglichkeit, das online abzufragen. Auf der Plattform rentenuebersicht.de können sich Bürger seit Freitag einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge verschaffen und sich über die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren. Allerdings ist die Seite noch nicht vollständig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen. Im Laufe des Jahres soll das ausgebaut werden. Registrierung und Login laufen über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen «AusweisApp2» auf dem Smartphone. Außerdem benötigt man seine Steuer-ID.
Von Jörg Ratzsch und Christoph Jänsch, dpa
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