Weihnachtszeit, Päckchenzeit: Wie Ihr Paket durch den Zoll kommt

Einfuhrabgabenfrei sind private Geschenksendungen mit einem Wert unter 45 Euro und kommerzielle Sendungen mit einem Wert unter 22 Euro. | Foto: ©alphaspirit/Fotolia.com
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Wichtige Zusatzinfo der Deutschen Post

REGION (nf/ots) - Damit die Pakete und Päckchen aus aller Welt auch zur Weihnachtszeit die Empfänger schnell erreichen, gibt der Zoll Tipps für eine zügige Abfertigung: Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.

Einfuhrabgabenfrei sind private Geschenksendungen mit einem Wert unter 45 Euro und kommerzielle Sendungen mit einem Wert unter 22 Euro.

U.a. Postsendungen mit Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, oder die keine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung und keine korrekte Handelsrechnung enthalten, kann die Deutsche Post AG nicht direkt ausliefern. Sie leitet diese an das örtlich zuständige Zollamt weiter und informiert den Empfänger der Postsendung darüber mit einem Benachrichtigungsschreiben.

Benachrichtigungsschreibens und der gegebenenfalls noch fehlenden
Unterlagen abholen. Sollten für die Zollabfertigung lediglich Unterlagen wie Rechnung oder Zahlungsnachweis notwendig sein, können diese zur weiteren Bearbeitung auch an die im Benachrichtigungsschreiben genannte Zollstelle geschickt werden.

Bei Bestellungen sind außerdem bestehende Verbote oder Beschränkungen bei der Wareneinfuhr zu beachten. Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind. Produktpiraten missachten nicht nur Schutzrechte, sie verstoßen auch gegen Qualitätsnormen und
Sicherheitsstandards. Die Waren werden sichergestellt und vernichtet; den Paketempfänger erwartet ggf. ein zivilgerichtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber. Sichergestellt werden auch geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen. Waren, die nicht den Vorgaben der Produktsicherheit entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden.

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es daher ratsam, sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls (Tel. 0351/44834-510) oder unter www.zoll.de zu informieren.

Zusatzinformation: Zu beachten ist, dass seit dem 1. September 2016 die Deutsche Post AG bei der Lagerdauer einer Sendung bei einem Zollamt zwischen Brief- und Paketsendungen unterscheidet. Briefsendungen werden künftig nur noch sieben Tage bei den Zollämterngelagert und danach an den Versender zurückgeschickt. Briefsendungen umfassen Briefe und Päckchen bis zu einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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