Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Teil- und Vollkasko kommen für die Sturmschäden am Auto auf. | Foto: dpp-AutoReporter
  • Teil- und Vollkasko kommen für die Sturmschäden am Auto auf.
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REGION (dpp-AutoReporter) - Blitzeinschläge, Orkanböen und sintflutartige Regenfälle: Das heiße Pfingstwochenende hat Nordrhein-Westfalen die schwersten Unwetter seit langem beschert. Mindestens sechs Menschen kamen ums Leben, der Verkehr ist in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Vielerorts sind beträchtliche Schäden durch umgestürzte Bäume und verwehte Gegenstände entstanden. test.de sagt, welche Versicherung welche Schäden zahlt.

Sturmschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko - wobei mindestens Windstärke acht die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkaskoversicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbstbeteiligung jedoch selbst tragen. Zurückgestuft werden Geschädigte aber nur nach selbst verschuldeten Schäden.
Zunächst aber kann der Autobesitzer sich an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrssicherungspflicht" verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
Teuer kann ein Sturm aber nicht nur für Immobilieneigentümer oder Autobesitzer werden. Auch Mieter riskieren Kopf und Kragen, wenn sie keine Haftpflichtversicherung haben. Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann einen Fußgänger treffen. Wenn der dabei nicht nur eine Beule abbekommt, sondern lebenslange Schäden erleidet, kann das zum finanziellen Ruin führen. Denn dem Geschädigten steht Schadenersatz zu. Die Haftpflichtversicherung greift auch, wenn Dachziegel zum Beispiel auf ein geparktes Auto fallen und der Besitzer Schadenersatz verlangt. Zumindest einem „normalen" Sturm muss ein ordentlich gewartetes Dach standhalten (Landgericht Koblenz, Az. 13 S 16/06).

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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