Wissenswertes zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Der Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof MdL (2.v.l.) gab im Nürnberger Gesundheitsministerium zusammen mit Dominik Schirmer (Bereichsleiter Verbraucherschutz AOK Bayern), Markus Besseler (Geschäftsführer der Bay. Krebsgesellschaft e.V.), Thomas Benkert (Präsident der Bay. Landesapothekerkammer) und Joachim Görtz (Landesgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste) den Startschuss für eine Informationskampagne zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Der Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof MdL (2.v.l.) gab im Nürnberger Gesundheitsministerium zusammen mit Dominik Schirmer (Bereichsleiter Verbraucherschutz AOK Bayern), Markus Besseler (Geschäftsführer der Bay. Krebsgesellschaft e.V.), Thomas Benkert (Präsident der Bay. Landesapothekerkammer) und Joachim Görtz (Landesgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste) den Startschuss für eine Informationskampagne zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
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In seiner Arbeit als Patienten- und Pflegebeauftragter wird Hermann Imhof häufig mit Anfragen von verzweifelten Angehörigen konfrontiert, weil ein Angehöriger lebensbedrohlich erkrankt ist und unklar ist, wer nun für ihn die notwendigen Entscheidungen treffen darf. Eine Patientenverfügung ist oft unklar formuliert, eine Vorsorgevollmacht häufig nicht vorhanden. Imhof stellt fest: „Jeder kann in die Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Viele glauben, dass die Verantwortung dann automatisch auf die Angehörigen übergeht. Das ist ein Irrtum!“

Nur wer rechtzeitig vorsorgt, kann auch bei schwerer Krankheit oder im Alter noch selbstbestimmt leben. Mit einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, ob und wie er medizinisch behandelt werden will. Zugleich nimmt er seinen Angehörigen die Last der Verantwortung ab, im Ernstfall lebenswichtige Entscheidungen treffen zu müssen. In der Vorsorgevollmacht wird ein Bevollmächtigter festgelegt, der dann den Patienten oder älteren Menschen in seinen Angelegenheiten rechtsverbindlich vertreten darf. Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung.

Imhof informiert: „Fast jeder kennt die Begriffe Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, aber die wenigsten wissen, wo die Unterschiede liegen und wie solche Dokumente rechtsgültig angefertigt werden. Deshalb habe ich zusammen mit dem Runden Tisch Patientenangelegenheiten, einem Gremium an dem alle wichtigen Akteure im bayerischen Gesundheitswesen vertreten sind, eine Postkartenaktion zur Patientenverfügung und Vorsor-gevollmacht gestartet. Ziel der Aktion ist es, für das Thema zu sensibilisieren.“

Seit dem 14. Mai werden mehr als 1,7 Millionen Postkarten durch die Mitglieder des Runden Tisch Patientenangelegenheiten in Bayern verteilt.

Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Patienten- und Pflegeportal Bayern unter www.patientenportal.bayern.de

Autor:

Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg

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