Worauf es bei der Wahl der Krankenkasse ankommt
(VZB/mue) - Wer hätte das gedacht: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten prinzipiell mehr Leistungen anbieten als sie müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Homepage hin.
Allerdings bestimmen sie selbst, was sie zusätzlich neben den einheitlichen gesetzlich geregelten Pflichtleistungen als freiwillige Leistungen in ihre Satzungen übernehmen. Spendabel sind viele Kassen etwa bei den Untersuchungen zur Früherkennung, bei Impfungen, alternativen Behandlungsmethoden sowie bei Heil- und Hilfsmitteln. Versicherte sollten prüfen, ob das Angebot ihrer Krankenkasse optimal zu ihren Bedürfnissen passt oder ob sich vielleicht ein Wechsel lohnt.
Entscheidungshilfen
Extras und Service: Die meisten Krankenkassen spendieren jedem Versicherten bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr an Extras. Aber auf die allein kommt es bei der Wahl der passenden Versicherung nicht an, vielmehr sollte vor einem Wechsel auch der Service in Augenschein genommen werden. So eignet sich etwa für Berufstätige eine Krankenkasse, die rund um die Uhr telefonisch oder online auch zu medizinischen Fragen berät. Für ältere Menschen kann es wichtig sein, dass Mitarbeiter ihrer Krankenversicherung zur Klärung von Fragen ins Haus kommen. Einige Kassen locken auch mit einer telefonischen Beratung rund um die Pflege.
Untersuchungen zur Früherkennung: Die Krebsvorsorge für die Haut wird ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre finanziert; einige Kassen übernehmen zusätzlich die Kosten für die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop (Dermatoskopie). Viele Krankenkassen bieten die Hautkrebsvorsorge schon für 19- oder 20-Jährige oder sogar für noch Jüngere an, einige bezahlen für Kinder und Jugendliche Untersuchungen zur körperlichen Entwicklung. Schwangere können vielfach mit Tests Risiken abklären lassen, welche die Kassen bislang nicht übernommen haben.
Gesunde Zähne: Als Prophylaxe wird die professionelle Zahnreinigung ebenfalls von vielen Kassen bezuschusst – die Beteiligung an den Kosten ist meist jedoch auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr begrenzt, die Finanzspritze kann zwischen 20 und 85 Euro liegen. Fürs professionelle Zähneputzen dürfen oft allerdings nur ausgewählte Vertragsärzte aufgesucht werden.
Alternative Behandlungsmethoden: Wer zum Beispiel auf homöopathische Medikamente Wert legt, bekommt diese ebenfalls von vielen Kassen erstattet. Auch anerkannte Pendants zur Schulmedizin – wie Osteopathie, die auf spezielle Weise Blockaden im Körper löst – gehören vielfach schon zum Standardangebot gesetzlicher Krankenkassen. Den Genuss einer Behandlung gibt’s nur auf Rezept bei einem anerkannten Osteopathen, die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Erstattungen variieren von Kasse zu Kasse: Pro Jahr werden bis zu 400 Euro bewilligt, der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Haushaltshilfe: Eine gute Fee im Krankheitsfall gewähren die Krankenkassen in der Regel nur, wenn Kinder unter 12 Jahren wegen Krankheit eines Elternteils nicht versorgt werden können. Immer mehr Kassen übernehmen aber auch grundsätzlich die Kosten für die vorübergehende Unterstützung im Haushalt – und zwar je nach Kasse von 14 bis zu 365 Tagen im Jahr.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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