Neues Gesetz greift ab sofort bei Neuvermietungen
Stadt Schwabach will Mietexplosion vermeiden
SCHWABACH (pm/vs) - Weil sich die Goldschlägerstadt großer Beliebtheit bei Wohnungssuchen erfreut und die Gefahr wächst, dass die Mieten für viele Menschen nicht mehr bezahlbar sind, ist jetzt eine „Bremse“ installiert worden.
Seit 7. August gilt in Schwabach die sogenannte „Mietpreisbremse“. Dies legt die Neufassung der Mieterschutzverordnung vom 9. Juli 2019 der Bayerischen Staatsregierung fest. Damit gelten ab deren Inkrafttreten verschiedene Beschränkungen für Mieterhöhungen. Wird in Schwabach ein Mietvertrag über Wohnraum neu abgeschlossen, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Dies gilt auch für die Vermietung möblierter Wohnungen. Die Regelung gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden.
Grundlage für die Aufnahme in die Verordnung ist, dass für Schwabach nach bestimmten Kriterien ein sogenannter „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt wurde. Dies sind Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das trifft laut Gesetz insbesondere dann zu, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt. Oder die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird. Oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
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