Abgestorbene Bäume

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Ratgeber
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Besitzer sind klar in der Pflicht
Bäume müssen gesichert werden

LANDKREIS (pm/mue) - Aus aktuellem Anlass erinnert der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt Grundstücks- und Waldbesitzerbesitzer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen und Geh- bzw. Radwegen. Grundstückseigentümer und Waldbesitzer sind demnach verpflichtet, abgestorbene Bäume sowie Totholz in Bäumen im Grenz- oder im so genannten Fallbereich entlang öffentlicher Straßen und Wege, die Fußgänger, Radfahrer und den fließenden Verkehr gefährden oder...

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