Gefügelpestverordnung

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Lokales
Auch für die Gänse, die aktuell für das Weihnachtsfest gemästet werden, gilt ab sofort im Landkreis Roth die Stallpflicht. | Foto: © countrypixel/Fotolia.com

Vogelgrippe: Im Landkreis Roth muss alles Geflügel in den Stall

LANDKREIS ROTH – Nun ist es auch im Landkreis Roth amtlich: Weil es bayernweit immer mehr bestätigte Fälle der so genannten Vogelgrippe gibt, dürfen Geflügelhalter ab sofort ihre Tiere nicht mehr ins Freie lassen. Sowohl private als auch gewerbliche Tierhalter sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung gemäß der Anordnung nach § 13 der Geflügelpestverordnung muss in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung erfolgen, die nach oben hin keine Einträge zulässt...

  • Landkreis Roth
  • 22.11.16
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