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Ein eBay-Verkäufer darf seine Auktion nicht grundlos abbrechen. Ansonsten schuldet er demjenigen Schadensersatz, der das höchste Gebot abgegeben hat. | Foto: Fotolia

Schadensersatz bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion

REGION (pm/nf) - Ein eBay-Verkäufer darf seine Auktion nicht grundlos abbrechen. Ansonsten schuldet er demjenigen Schadensersatz, der das höchste Gebot abgegeben hat. Das hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof am 10. Dezember 2014 (AZ: VIII ZR 90/14) nochmals klargestellt. Schließlich ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, an den sich der Verkäufer auch halten muss. Man darf den Gegenstand nicht einfach anderweitig verkaufen, wenn man sich auf eBay verpflichtet hat. Dies gilt selbst...

  • Nürnberg
  • 11.02.15
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