Panorama
Schutz der „Stillen Tage“
REGION (pm/rr) - Mit den kommenden Osterfeiertagen stehen auch die so genannten „Stillen Tage“ unmittelbar bevor. Vor diesem Hintergrund weisen die Landratsämter darauf hin, dass der Gründonnerstag am 29. März und die Kartage (Karfreitag und Karsamstag) am 30. und 31. März „Stille Tage“ im Sinne des Feiertagsgesetzes sind. Demnach sind am Gründonnerstag ab 2.00 bis 24.00 Uhr und an den Kartagen von 0.00 bis 24.00 Uhr öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen...