Mundschutzpflicht entfällt

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Panorama
Corona-Lockerungen für private Feiern.  | Foto: Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild

Lockerung für private Veranstaltungen
Hochzeits- und Geburtstagsfeiern ohne Mundschutz erlaubt

MÜNCHEN (dpa/lby) - Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gasthäusern sind wieder ohne Mundschutz und Abstandsregelungen möglich. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums an den bayerischen Hotel- und Gaststättenverband vom Freitag hervor. Die Lockerung gilt für private Feiern als geschlossene Gesellschaften, sofern keine weiteren Gäste im selben Raum sind. Außerhalb des geschlossenen Bereichs muss allerdings weiter ein Mundschutz getragen werden. Zudem gilt die Obergrenze von 50...

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