Verwaltungsgerichtshof spricht Verbot aus
Ganz schlau: Kommune wollte Bürger mit Drohnen ausspionieren!
MÜNCHEN (dpa/lby) - Um die Abwassergebühren zu berechnen, wollte eine Gemeinde aus Oberbayern Wohnhäuser mit Drohnen fotografieren - doch daraus wird nun endgültig nichts: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass der Einsatz der Drohne ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre. Wie das Gericht mitteilte, ist eine Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung der Geschossfläche der Gebäude daher...