Ratgeber
Überhöhte Strom- und Gaspreise zurückfordern
(VZB/mue) - Viele Strom- und Gasanbieter haben in der Vergangenheit in ihren Energielieferverträgen mit Sonderkunden unwirksame Preisanpassungsklauseln verwendet und Preiserhöhungen hierauf gestützt. Höchstrichterlich entschieden ist mittlerweile, dass solche Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Versorger müssen daher bereits vorgenommene Rechnungskürzungen akzeptieren und zumindest den Kunden, die Widerspruch eingelegt oder Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, Geld zurückerstatten....