Lokales
Containment- und Tracing-Strategie
Auch Verdachtspersonen für eine SARS-CoV-2-Infektion müssen in Isolation
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, mit einer Bekanntmachung bestimmt, dass sich neben den vom Gesundheitsamt ermittelten Kontaktpersonen I eines COVID-19-Falls nun auch vorbeugend diejenigen Verdachtspersonen in häusliche Isolation begeben müssen, bei denen Erkrankungszeichen auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und die sich deswegen einer Testung unterziehen. Um die Zeit der häuslichen Isolierung so kurz wie...