Fristen und Neuerungen
DAS ändert sich alles im September!

Symbolfoto: © Martin Schutt/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Der Termin für die Abgabe der Steuererklärung ist da, und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick:

Frist für Steuererklärung für 2023

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun.

Organspenderklärung über Krankenkassen-App

Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellern tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

Strengere Regeln fürs Handgepäck

Fluggäste dürfen Flüssigkeiten wieder nur in Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen und müssen diese in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Volumen von maximal einem Liter verpacken. Diese Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit neuartigen Gepäckscannern mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT) überprüft werden konnte. Nun hat die EU aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der CT-Scanner. Deshalb sind größere Flaschen wieder verboten.

Belege für Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Bundestag kommt wieder zusammen

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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