Millionenklage gescheitert
Patient unterliegt Pharmahersteller vor Gericht
MÜNCHEN (dpa/lby) - Ein an Krebs erkrankter Mann ist vor dem Landgericht München II mit einer Millionenklage gegen einen Arzneimittelhersteller gescheitert. Der Kläger hatte argumentiert, er sei durch das Blutdruck senkende Medikament an einem Analkarzinom erkrankt. Chargen des Medikaments waren später wegen einer Verunreinigung mit dem potenziell krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) zurückgerufen worden.
Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2018 eine Information über den Rückruf herausgegeben hatte, forderte er den Hersteller zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von einer Million Euro auf.
Das Gericht wies nun die Klage ab. Der Kläger habe auch nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts nichts Konkretes dazu vorgetragen, wann genau er das Medikament tatsächlich eingenommen hatte, hieß es zur Begründung. Daher musste auch keine Beweisaufnahme durch Sachverständigen-Gutachten erfolgen zu der Frage, ob die Einnahme des Medikamentes überhaupt die Ursache für das Karzinom gewesen sein konnte, hieß es weiter.
Der Mann habe pauschal angegeben, er habe seit Dezember 2011 bis zur Diagnose der Krebserkrankung im Jahr 2016 das Arzneimittel regelmäßig eingenommen. Er hatte behauptet, sämtliche Chargen, aus denen er Tabletten erhalten habe, seien von der Verunreinigung betroffen gewesen. Die Herstellerfirma hatte dies bestritten. Damit fehle ein konkreter Anhaltspunkt für eine Beweiserhebung, ob das Karzinom auf die Einnahme zurückgehen konnte, urteilte das Gericht.
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