Vergeltung für US-Zölle
Wie teuer wird das jetzt wieder?

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BRÜSSEL (dpa/mue) - Die EU hat eine entschiedene Reaktion auf die an diesem Mittwoch in Kraft getretenen US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte angekündigt.
Wie die zuständige Europäische Kommission am Morgen mitteilte, sollen in einem ersten Schritt von April an wieder EU-Extrazölle auf die Einfuhr amerikanischer Produkte wie Bourbon-Whiskey, Jeans, Motorräder, Boote und Erdnussbutter fällig werden. Weitere Gegenmaßnahmen sind dann nach Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten für Mitte April geplant. Sie sollen Unternehmen treffen, die amerikanische Agrarprodukte wie Geflügel, Rindfleisch, bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Eier, Milchprodukte, Zucker und Gemüse in die EU verkaufen. Zudem soll es auch EU-Extrazölle auf weitere Industrieprodukte wie Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kunststoffe und Holzprodukte geben.
Nach Angaben der EU-Kommission treffen die neuen US-Zölle in Höhe von 25 Prozent Exporte der EU im Gesamtwert von 26 Milliarden Euro, was in etwa fünf Prozent der gesamten Warenexporte der EU in die USA entspricht. «Basierend auf den aktuellen Importströmen wird dies dazu führen, dass US-Importeure bis zu sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Importzöllen zahlen müssen», hieß es. Die EU-Gegenmaßnahmen sollen dies nun ausgleichen; nach Kommissionsangaben wären US-Warenexporte im Wert von 26 Milliarden Euro von den geplanten EU-Reaktionen betroffen. Im ersten Schritt soll es um Waren im Wert von etwa 8 Milliarden Euro gehen, im zweiten dann um Waren im Wert von etwa 18 Milliarden Euro.
US-Präsident Donald Trump hatte bereits in seiner ersten Amtszeit von 2017 bis 2021 Sonderzölle die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten angeordnet und dies «mit Interessen der nationalen Sicherheit» begründet. Die EU reagierte damals bereits mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte wie Bourbon-Whiskey, Motorräder und Jeans. Zu den neuen geplante EU-Zusatzzöllen auf US-Produkte wird es nach Angaben der EU-Kommission nun bis zum 26. März Konsultation mit Interessengruppen geben. Dann sollen die Mitgliedstaaten eingeladen werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu billigen, bevor sie verabschiedet werden. Das Inkrafttreten ist nach Angaben von Kommissionspräsidentin von der Leyen zum 13. April vorgesehen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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