Corona-Zahlen explodieren: Lockerungen sinnvoll?
Stichtag 20. März auf dem Prüfstand
BERLIN (dpa) - Wenige Tage vor dem Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen gibt es weiter Kritik an der Pandemie-Politik der Bundesregierung. «Die Position des Bundesgesundheitsministers ist zutiefst widersprüchlich», sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
«Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es vom Bundeskabinett eingebracht wurde, macht es alle Arbeit der letzten zwei Jahre obsolet», sagte Brysch über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Inzidenz erreicht neuen Höchststand
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht am heutigen Montag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erneut einen Höchstwert. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche mit 1543,0 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1526,8 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 1259,2 (Vormonat: 1459,8).
Stichtag 20. März
Am Mittwoch sollen erstmals im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten werden; die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Bereits zwei Tage später soll im Plenum über den umstrittenen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Lauterbach und Buschmann schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz für ganz Deutschland vor.
Bundesweit möglich sein sollen demnach nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr - und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug. Die Länder sollen aber weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können. Angesichts der rasanten Ausbreitung des Virus in den vergangenen Tagen wird an diesem Kurs jedoch von vielen gezweifelt.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen will sich nun für eine Änderung des Regierungsentwurfs einsetzen. «Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten», sagte Dahmen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). Brysch sprach sich ebenfalls für eine Nachbesserung bei der Maskenpflicht aus, aber auch für einen Rechtsanspruch auf regelmäßige Corona-Tests für Pflegebedürftige außerhalb stationärer Einrichtungen und deren Angehörige.
SPD-Chefin Saskia Esken sprach sich ebenfalls für einen ausreichenden Basisschutz aus - mit Masken in Geschäften. «Das Frühjahr kommt, doch Corona bleibt uns offenbar erhalten», sagte Esken der dpa in Berlin. «Auch im neuen Infektionsschutzgesetz brauchen wir deshalb einen ausreichenden Basisschutz, der überall gleichermaßen gilt», so die SPD-Chefin. «Dazu gehören Maske und 3G im öffentlichen Fern- und Nahverkehr ebenso wie die Maske im Einzelhandel. Die Länder müssen auf lokale Infektionsgeschehen mit weitergehenden Maßnahmen reagieren können.»
FDP: «Kombination genau richtig»
Die FDP verteidigte hingegen das Vorgehen. Der Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen am 20. März sei ein großer Erfolg nach zwei Jahren Pandemie, sagte der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der «Rheinischen Post». Gleichzeitig blieben die Länder handlungsfähig, sollte sich die Corona-Lage wieder drastisch verschärfen. «Diese Kombination aus verantwortungsvollem Handeln und dem Ende der Freiheitseinschränkungen ist genau richtig», betonte er.
In einer Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag die Lage beraten. Ebenfalls an dem Tag wird im Bundestag erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht startet bereits in dieser Woche. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken müssen bis Dienstag Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Weiter soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu will das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Künftig sollen die Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen.
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