Amtsärzte informieren
Corona-Beschränkungen wohl über den 31. Januar hinaus

Ein trauriges Bild bietet der Trödelmarkt in Nürnberg. Wegen des Lockdowns sind die Geschäfte geschlossen, der Platz ist menschenleer. | Foto: Victor Schlampp
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REGION (dpa) - Die deutschen Amtsärzte bezweifeln, dass die harten staatlichen Corona-Beschränkungen am 31. Januar aufgehoben werden können. "Ich bin mir sehr unsicher, ob wir Ende des Monats zu einem Ende des Lockdown kommen können", sagte die Vorsitzende des Berufsverbands der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, der Funke-Mediengruppe.

Den aktuellen Ansteckungszahlen nach zu urteilen werde es schwer, bis dahin unter die angestrebten 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je Woche zu kommen. Es reiche zudem nicht, wenn diese Marke einmal erreicht wird. "Die Ansteckungszahlen müssen dauerhaft so niedrig bleiben." Fest stehe: "Lockerungen werden in jedem Fall nur schrittweise kommen können und nicht auf einen Schlag."

Politik will nichts mehr versprechen

Um die hohen Infektionszahlen einzudämmen, gelten seit Montag in allen Bundesländern schärfere Regeln. Dazu gehören strengere Kontaktbeschränkungen: Der eigene Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll man sich ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen dürfen.
 Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und Bewerber um den CDU-Vorsitz, Armin Laschet, warb um Verständnis, dass die Politik nicht wisse, wie es nach dem Lockdown bis zum 31. Januar weitergeht. "Die Frage, wie es weitergeht, treibt uns alle um. Aber wir wissen es nicht." Ein Konzept bis zum Ende des Jahres werde es in einer Pandemie nicht geben können, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".


Impfwelle könnte bald rollen

Doch gibt es auch hoffnungsvolle Signale: Gut zwei Wochen nach dem Beginn der Impfungen mit dem ersten in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer beginnt an diesem Dienstag die Auslieferung des zweiten zugelassenen Vakzins der US-Firma Moderna an die Bundesländer und deren Impfzentren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechnet bis Ende des Quartals mit zwei Millionen Dosen für Deutschland, im Laufe des Jahres mit 50 Millionen Dosen.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, verwies darauf, dass in Arztpraxen bald schnell sehr viel geimpft werden könne. "Wir werden in absehbarer Zeit mehrere Impfstoffe einsetzen können, die sich auch in Praxen verimpfen lassen", sagte Gassen der "Rheinischen Post".

Hoffnung auf Astrazeneca-Vakazin

Neben dem nun in Deutschland angekommenen Impfstoff von Moderna gehöre dazu auch derjenige von Astrazeneca.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte die Bedeutung des Astrazeneca-Vakzins für die Impfstrategie. Er hoffe auf eine sehr schnelle Zulassung seitens der EU-Arzneimittelagentur EMA. "Jeder Tag zählt", sagte er der "Rheinischen Post". "Sollte es Komplikationen im Antrag geben, plädiere ich für die Prüfung eines schnellen deutschen Alleingangs mit Notzulassung." Der Impfstoff weise zwar mit 70 Prozent eine etwas geringere Wirksamkeit auf als die Impfstoffe von Biontech und Moderna, sei aber beileibe kein Mangelprodukt. "Ohne Astrazeneca könnten wir im ersten Halbjahr wohl nur wenig mehr als etwa 20 Millionen Menschen impfen. Das reicht nicht im Kampf gegen die starke zweite Welle und eine eventuell viel gefährlichere Mutation des Virus."

Aktuell keine Rechtsgrundlage für Impfpflicht

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagte, es gebe unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung. Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge machen, "ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre" sagte der CSU-Chef der "Süddeutschen Zeitung" am heutigen Dienstag. "Sich impfen zu lassen, sollte als Bürgerpflicht angesehen werden." Verfassungsrechtler rügten unterdessen die Corona-Impfverordnung, weil diese keine ausreichende verfassungsgemäße Rechtsgrundlage in Form eines Parlamentsgesetzes habe. So schreibt Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena laut "Welt" in einer Stellungnahme für den Bundestag, dass es für die in der Verordnung festgelegte Reihenfolge bei den Impfungen keine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage gebe. Auch die Rechtsexpertin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum rügt laut "Bild", dass es derzeit keine Vorschrift gebe, "die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtigt".


Deutsche Kliniken zunehmend überlastet

Angesichts von 25.000 Covid-19-Patienten in deutschen Kliniken warnte die Deutsche Krankenhausgesellschaft erneut vor einer Überlastung des Systems. "Mit circa 6000 intensivbehandlungsbedürftigen Patienten, deren Versorgung deutlich höhere Personalressourcen bündelt, ist ein hoher Belastungsgrad im System insgesamt erreicht, in vielen Kliniken vor Ort zum Teil bereits überschritten", sagte Hauptgeschäftsführer Georg Braun der "Rheinischen Post". Schon das normale Krankheitsgeschehen, wie Infarkte, Unfälle und Operationen, binde in größerem Ausmaß intensivmedizinische Kapazitäten. Um die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung in Zeiten der Corona-Pandemie zu sichern, seien Lockdown-Maßnahmen und Begegnungsbegrenzungen auf jeden Fall notwendig.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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