Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Nur geringe Leistungen bei Zahnersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Zahnersatz nur einen festen Zuschuss in Höhe von 60 % der Kosten für die Regelleistung. Mit einem Bonusheft und dem Nachweis einer regelmäßigen Zahnkontrolle steigt der Zuschuss nach zehn Jahren auf bis zu 75 %.
Ein Beispiel:
Monika Meier verliert einen Backenzahn und benötigt dafür Zahnersatz. Die Kosten für die Regelversorgung liegen bei 900 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet also 540 Euro für die Behandlung. Die restliche Summe zahlt Frau Meier selbst. Wenn sie sich statt der Regelversorgung für ein hochwertiges Implantat entscheidet, liegen die Kosten bei 1.600 Euro. Der Festzuschuss der Krankenkasse ändert sich jedoch nicht. Der Eigenanteil von Frau Meier liegt dann bei 1.060 Euro.
Mit der Zahnzusatzversicherung Eigenanteil deutlich verringern
Mit einer Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil bei Zahnersatz deutlich verringert werden. Je nach Tarif und Anbieter werden bis zu 100 % der Gesamtkosten erstattet. Neben den reinen Zahnersatztarifen gibt es auch Kombitarife, bei denen auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Prophylaxeleistungen erstattet werden.
Zu den Prophylaxeleistungen gehören zum Beispiel Fissurenversiegelungen und die professionelle Zahnreinigung. Je nach Versicherer dürfen Kunden bis zu zweimal pro Jahr eine Zahnreinigung auf Kosten des Anbieters vornehmen. Bei Zahnbehandlungen sind zum Beispiel zahnfarbene Füllungen im Backenzahnbereich und spezielle Wurzelbehandlungen mitversichert.
Gibt es Leistungseinschränkungen bei der Zahnzusatzversicherung?
In den ersten Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags gibt es bei den meisten Versicherern eine Höchstentschädigung. Mehr als diese Summe zahlen die Anbieter in den ersten Jahren dann nicht aus. Die Begrenzung gilt in der Regel maximal vier bis fünf Jahre, danach gibt es keine Einschränkungen mehr. Zudem vereinbaren einige Unternehmen eine Wartezeit, die zwischen drei und acht Monaten liegt. In dieser Zeit dürfen Sie noch keine Rechnungen zur Erstattung einreichen.
Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich für Jeden, der nur einen geringen Eigenanteil bei Zahnersatzleistungen haben möchte. Wenn Sie zusätzlich Wert auf Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe legen, lohnt sich ein Kombitarif. Sind Sie mit der normalen Regelversorgung zufrieden und führen Ihr Bonusheft seit mindestens zehn Jahren, erhalten Sie 75 % Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse. In diesem Fall lohnt sich für Sie dennoch eine Zusatzversicherung, die den Festzuschuss verdoppelt. So haben Sie praktisch keinen Eigenanteil mehr.
Worauf muss ich beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung achten?
Achten Sie bei der Auswahl des passenden Zahnzusatzversicherers auf die Höchstentschädigung in den ersten Versicherungsjahren, mögliche Wartezeiten und die Bedingungen bei eventuell schon fehlenden Zähnen. Viele Versicherer ermöglichen die Mitversicherung von einem oder mehreren fehlenden Zähnen gegen einen Beitragszuschlag. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bereits begonnene oder angeratene Behandlungen in der Regel nicht mitversichert sind und deswegen auch keine Erstattung dafür beantragt werden kann. Bei mehr als 100 Versicherern auf dem deutschen Markt ist die Auswahl des passenden Tarifs gar nicht so einfach. Nutzen Sie zum Beispiel den Tarifvergleich von Clark, um einen passenden Anbieter zu finden.
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