Versicherung zahlt nicht
REGION (pm/vs) - Mit Kollegen in die Kantine oder ein kurzer Spaziergang im Park: Viele Arbeitnehmer nutzen die Mittagspause, um ein bisschen abzuschalten. Doch wenn ihnen in dieser Zeit etwas passiert, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. „Essen und Spazierengehen dienen zwar der Erholung vom Job, hängen aber nicht direkt damit zusammen. Deshalb gelten Verletzungen in der Mittagspause rechtlich in der Regel nicht als Arbeitsunfall“, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der...