Oberasbach wird immer zweiradfreundlicher
Fahrradschutzstreifen in der südlichen Bachstraße

Parken und selbst Halten ist auf dem Fahrradschutzstreifen auch ohne weitere Beschilderung grundsätzlich untersagt. Die blau-weißen Radfahrer-Piktogramme müssen noch aufgebracht werden. | Foto: © Stadt Oberasbach
  • Parken und selbst Halten ist auf dem Fahrradschutzstreifen auch ohne weitere Beschilderung grundsätzlich untersagt. Die blau-weißen Radfahrer-Piktogramme müssen noch aufgebracht werden.
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OBERASBACH (pm/ak) - Oberasbach hat sich auf den Weg zur fahrradfreundlichen Kommune gemacht und unternimmt derzeit einen Schritt nach dem anderen, um die Verkehrssituation für Radler zu verbessern.

Mehr Sicherheit und mehr Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger auf dem Weg entlang der südlichen Bachstraße vom Kreisverkehr zum S-Bahn-Haltepunkt Oberasbach. Diese Ziele haben den Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss am 15. März 2021 bewogen, die Aufbringung eines Fahrradschutzstreifens auf der südlichen Bachstraße zwischen Kreisel und der Hausnummer 45 zu beschließen. Von dort geht der Schutzstreifen in den beginnenden gemeinsamen Geh- und Radweg über.

Sicherheitszone für Radler - keine Haltemöglichkeit für Pkw

In der letzten Aprilwoche hat der Bauhof mit den Markierungsarbeiten begonnen. Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit für bergauf fahrende Radler, da ihnen parkende Autos nicht mehr den Weg zum gefahrlosen Einfädeln in den Radweg versperren können. Denn ein Fahrradschutzstreifen stellt eine Sicherheitszone für Radler dar. Pkw dürfen die gestrichelte Linie nur noch in Ausnahmefällen überfahren (z. B. Gegenverkehr) und dann auch nur kurzzeitig. Parken und selbst Halten auf dem Fahrradschutzstreifen ist auch ohne weitere Beschilderung grundsätzlich untersagt.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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