Polizei begrüßt neue Markierungen
Mehr Sicherheit durch Schutzstreifen
OBERASBACH (pm/ak) - Oberasbach will fahrradfreundlicher werden. Verbesserungen für Radfahrer werden in hohem Maß durch Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Fahrbahn erreicht. Dies gilt insbesondere entlang von innerörtlichen Hauptverkehrsrouten.
In der Bachstraße wurden sowohl im Altort als auch in Richtung Bahnhof bereits erste Erfahrungen mit Fahrradschutzstreifen gesammelt, welche durchgehend als positiv zu werten sind. Parkende Fahrzeuge versperren den Radfahrern nicht mehr den Weg zum gefahrlosen Einfädeln in den Radweg und die Abstände werden von den Autos auch besser eingehalten.
Verkehrsregeln auf dem Fahrradschutzstreifen
Denn ein Fahrradschutzstreifen stellt eine Sicherheitszone für Radler dar. Pkw dürfen die gestrichelte Linie nur noch in Ausnahmefällen kurzzeitig überfahren (z. B. bei Gegenverkehr) und dann auch nur, wenn sich dort kein Radfahrer auf dem Schutzstreifen befindet. Sofern ein gefahrloses Überholen des Radfahrers unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,50 m beispielsweise aufgrund des Gegenverkehrs nicht möglich ist, muss sich der Kraftfahrer hinter dem Radfahrer wartend einfädeln und darf seinen Überholvorgang erst fortsetzen, wenn die Fahrbahn wieder frei ist und das gefahrlose Überholen des Radfahrers möglich macht.
Parken und selbst kurzzeitiges Halten ist auf dem Fahrradschutzstreifen grundsätzlich untersagt. Eine gesonderte Beschilderung ist für das Halt- und Parkverbot nicht erforderlich.
Alle diese Regeln gelten sowohl auf nur durch weiße Linien abgetrennten Schutzsstreifen als auch auf den zusätzlich rot markierten Schutzstreifen. Beide Varianten sind rechtlich nach der Straßenverkehrsordnung gleichwertig. Die roten Markierungen weisen grundsätzlich auf Stellen mit einem höheren Gefahrenpotenzial hin.
Neue Studien zeigen, dass in Bereichen von Fahrradschutzstreifen die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge im Schnitt um 4 – 6 km/h reduziert wird und damit ein Sicherheitsgewinn zusätzlich zu erreichen ist.
Blickpunkt Schulen
Bei der Auswahl von geeigneten Straßen zur Aufbringung von Schutzstreifen wurde der Fokus auf die Anbindung von Schulen gerichtet. Hier war auffällig, dass vor allem die Anbindung des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums sehr schlecht ist. Die Albrecht-Dürer-Straße ist stark befahren und weist von den Doppelkreiseln an der Hochstraße jeweils lange Gefäll- und Steigungsstücke auf. Besonders die Steigungen sind für die Radfahrer gefährlich, da die Geschwindigkeitsdifferenz (langsame Radfahrer) zu den Kraftfahrzeugen höher ist. Hier sind Schutzstreifen dringend empfohlen.
Ausreichende Fahrbahnbreite vorhanden
In Deutschland hat sich als Maß für die Breite der sogenannten Kernfahrbahn von 4,5 m durchgesetzt. Schutzstreifen für Radfahrer sollten nach den ERA-Richtlinien (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) mindestens 1,50 m breit sein. Von daher ist die Albrecht-Dürer-Straße, vom Altort kommend bis zum Gymnasium in der gesamten Länge mit ihrer Mindestbreite von teilweise weit über 7 m prädestiniert für Fahrradschutzstreifen gemäß den empfohlenen Vorgaben.
Unterstützung von Experten
Die Polizei Stein und die Verkehrsbehörde der Stadt Oberasbach befürworten die Aufbringung der Fahrradschutzstreifen an den Steigungsstellen in der Albrecht-Dürer-Straße ebenfalls vollumfänglich. Die Polizei Stein weist außerdem darauf hin, dass der Entfall der wenigen parkenden Fahrzeuge vor dem Doppelkreisel, vom Altort kommend, einen erheblichen Sicherheitsgewinn darstellt, da hier täglich gefährliche Begegnungskonflikte entstehen.
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.